Fahrgemeinschaften bei Eheleuten - Recht auf gemeinsame Schichteinteilun g?
Hallo,bitte um Hilfe Ich arbeite im Call Center und wir arbeiten in Schicht.Kernzeit 08:00 bis 20:00Uhr. Jetzt möchten immer mehr Mitarbeiter Fahrgemeinschaften bilden. Die Wünsche werden wenn es geht auch berücksichtigt. Ein Ehepaar besteht allerdings darauf immer gemeinsam eingeteilt zu werden,sie behaupten das sei Ihr Recht. Ich weis nicht wo soll ich suchen und finde einfach nichts. Einen schönen sonnigen Tag
Community-Antworten (5)
28.05.2008 um 10:55 Uhr
@waupe was ist denn das für eine Kernzeit? 12 Std.? oder meinst du Rahmenarbeitszeit - in der Zeit bewegen sich die Schichtzeiten? Gib den Ball zurück und frag das Ehepaar, worauf konkret ihr (vermeintliches) Recht, ihr Sonderstatus beruht oder woher genau sie diese Info haben; solange da nichts vorliegt werden sie behandelt wie alle anderen auch; mir ist diesbezüglich auch nichts bekannt, aber vielleicht weiß es hier einer besser
28.05.2008 um 11:42 Uhr
@uhu: Art. 6 (1) GG könnte helfen... Dass bei der Dienstplangestaltung die Wünsche der ArbN berücksichtigt werden, sollte das Interesse des BR sein. Bei "Interessenkollisionen" sind -wie üblich- soziale Belange zu berücksichtigen. Und nachdem Alleinerziehende und sonstige MA mit kleinen Kindern, Schwerbehinderte und sonstige Belange berücksichtigt sind und nur noch zwischen Ehepaaren und Fahrgemeinschaften abzuwägen ist, sehe ich schon den Vorrang von Ehepartnern (zumal die vmtl. ebenfalls eine Fahrgemeinschaft bilden dürften...)
28.05.2008 um 11:56 Uhr
@petrus wußt ich's doch...von ganz oben geschaut findet sich für fast alles ein Weg
28.05.2008 um 13:25 Uhr
@Petrus ist das nicht etwas weit hergeholt? Das man bei der Urlaubsplanung darauf Rücksicht nimmt ist ja ok, aber hierfür? Der nächste AN kommt und sagt er muss immer von 8 bis 16:30 arbeiten. Anschschliessend benötigt sein Ehepartner das Auto! Steht ja im GG. Ich denke für die Schichteinteilung ist das ein ganz dünnes Brett.
28.05.2008 um 17:41 Uhr
@C-Jack: Das Brett ist dicker als das der Kollegen, die ebenfalls eine gleiche Schichteinteilung wünschen (sonst funktioniert ja keine Fahrgemeinschaft), und keine sonstigen Gründe haben. Und wenn es blos 1...2 mm sind. Ich habe ja geschrieben, dass IMHO alle anderen sozialen Belange Vorrang haben (insbesondere die der Alleinerziehenden: wenn die Kinderbetreuung nur von 7.30 - 17.00 gesichert ist, halte ich den Wunsch nach einer Arbeitszeit von 8.00-16.30 durchaus für legitim). Hier geht es aber nicht um ständig "tolle" Schichten zu haben o.ä., sondern nur darum, ob die Kollegen A und B oder aber die Kollegen X und Y eine Fahrgemeinschaft bilden können. Und wenn da zwei verheiratet oder verpartnert sind, wiegt deren Interesse IMO höher.
Und was ein Ehepartner eines MA macht, der kein Firmenangehöriger ist, wäre mir sowohl als ArbGeb als auch als BR bei der Dienstplangestaltung herzlich egal: Dort habe ich erstmal die Interessen von Betriebsangehörigen zu beachten - und dann erst die von "externen".
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