Gemeinsame Betriebsräte
Hallo liebe Kollegen
In unserem Unternehmen gibt es zwei Gesellschaften mit dem grob gesagt gleichen Ziel. Wir haben teilweise schon gemeinsame Betriebsräte, jedoch nicht überall. Wir haben dementsprechend auch zwei Gesamtbetriebsräte. Jetzt will der Arbeitgeber bei der Wahl 2018 überall gemeinsame Betriebsräte wählen lassen. Könne die Betriebe, welche noch keinen gemeinsamen Betriebsrat haben dies umgehen in dem sie zurücktreten. Dann jetzt in 2017 wählen und mit der Jahresfrist bis 2022 separate Betriebsräte bleiben.
Vielen Dank im Voraus
Liebe Grüße
Community-Antworten (11)
08.05.2017 um 21:28 Uhr
Ein AG lässt keine BR wählen. Ob des gemeinsame BR gibt oder nicht, liegt also nicht in seinem Entscheidungbereich. Unabhängig davon könnt Ihr natürlich überlegen, welche Form besser auf Euren Betrieb passt. Es ist ja eher nicht sinnvoll, die gleichen Themen doppelt zu verhandeln mit dann unterschiedlichen Regelungen. Also Frag zurück: Geht es hier um strategische Überlegunen - oder eher um den Erhalt von BR-Pfründen?
08.05.2017 um 22:35 Uhr
@AlterMann möge mich berichtigen wenn ich was falsches Sage, aber wäre es gier bei zwei Gesellschaften nicht auch Sinnvoll erst zu schauen um was für Gesellschaften es sich handelt. Wären es nämlich nicht alles reine GmbH´s wäre es Sinnvoller eigene BR´s zu installieren (wählen) und dann mal nach §18 Akteingesetz zu gucken. Würde weiter heissen in Konzernbetriebsrat wäre danach möglich. Vielleicht will der AG gerade dem aus dem Wege gehen.
08.05.2017 um 23:46 Uhr
@alter Mann. Hier geht es rein um Strategie. Die zwei GmbH's haben zwar das selbe Ziel. Jedoch grundlegend unterschiedliche Aufgaben. In der einen gibt es einen Tarifvertrag, Inder anderen nicht. Beide GmbH's sind in einem Verein bei einem sozialen Träger. Das Aktiengesetz greift hier nicht und somit auch kein Konzernbetriebsrat da keine Gewinnabsichten vorhanden sind bzw. Sein dürfen, Investoren oder Anleger gibt es auch nicht. Vereinzelt kommen spenden in unterschiedlichen Höhen, auch mal Immobilien.
09.05.2017 um 09:34 Uhr
Trotzdem liegt es nicht in der Befugniss des AG hier überhaupt etwas zu entscheiden. Es gibt die §§ 1 - 4 BetrVG, und daran muss der Wahlvorstand entscheiden.
Immerhin bestehen ja die Möglichkeiten, vom BetrVG abweichende Regelungen zu treffen - aber auch das kann nicht der AG allein entscheiden.
09.05.2017 um 11:22 Uhr
Wichtig wäre zuerst einmal die Struktur richtig zu verstehen. Dieses "In unserem Unternehmen gibt es zwei Gesellschaften ..." ergibt keinen Sinn.
Danach kann man dann prüfen, ob Gemeinschaftsbetriebe vorliegen.
Und danach wäre dann zu prüfen, wie die GBRs zu beschicken sind. Da gibt es dann vielleicht den ein oder anderen Aha-Effekt...
09.05.2017 um 11:27 Uhr
Ja, mehr Infos wären hilfreich. Insbesondere die Leitungsstruktur wäre interessant zu erfahren. Auch verstehe ich nicht warum hier ein Konzernbetriebsrat nicht in Frage kommt.
09.05.2017 um 20:39 Uhr
Was sagt denn das Ornigram aus über die angeblich eigenständigen Unternehmen mit selben ziel?
09.05.2017 um 22:37 Uhr
Ok, ich versuche es mal zu erklären. Wir sind ein Wohlfahrtsverband der als Verein agiert ca. 2000 Mitarbeitern. In diesem Verein sind zwei GmbH's mit dem gleichen Ziel, Versorgung von Menschen. In der einen das Pflegepersonal und in der anderen die hauswirtschaftlichen Kräfte. Die Personalabteilung, Führung usw. Sind hauptsächlich in der einen GmbH aufgehangen. Buchhaltung und die komplette Verwaltung sind einheitlich für beide GmbH's und den Verein an sich. Ich hoffe ich konnte ein paar Infos geben.
Ein Sekretär der Gewerkschaft hat mir mitgeteilt das der Arbeitgeber, wenn er es möchte unter diesen Bedingungen gemeinsame Betriebsräte wählen lassen kann. Die 2000 Mitarbeiter sind in 14 Standorten.
09.05.2017 um 23:22 Uhr
Dies war nicht meine Frage. Meine Frage war was sagt das Ornigram des Unternehmens aus. Deine Erklärung ist eine Beschreibung und keine fundierte und rechtssichere Tatsache. Beispiel, Es können zwei Gmbh´s sein, so wie du beschreibst. Nur an wen führen sie rechnerisch ab. Wer ist denn nun die Mutter des Ganzen an der abgeführt wird? Hier sollte auch der Wirtschaftsausschuss mit involviert werden. Schon alleine der Satz, " sind Hauptsächlich in einer GmbH aufgehangen" würden bei mir zwei Alarmglocken auslösen. Die Aussage des Sekretärs ohne rechtssicherheit kann daher nur eine Meinung sein, was sein könnte und nicht was für euch ein muss ist. Jeder Standort bei euch sollte Wahlen ausrufen.... dann ist der AG am Zuge und man wird sehen was sich tut.
10.05.2017 um 11:35 Uhr
Die Klärung der Frage ob ein Gemeinschaftsbetrieb vorliegt ist äußerst komplex. Fitting widmet dieser Frage alleine 17 Randnummern. Insofern kann man nur auf die entsprechenden Kommentierungen und die Unterstützung durch einen Fachanwalt verweisen.
10.05.2017 um 21:03 Uhr
Ich bedanke mich schon jetzt für die Hilfe bei dieser recht komplizierten Angelegenheit.
Ich nehme jetzt schon mal mit: Der Mitarbeiter wählt und nicht der Arbeitgeber ob es gemeinsame Betriebsräte gibt. Bei Bedarf Fachanwalt einschalten.
Genaue Überprüfung des Unternehmens, wer an wen was zahlt, abdrückt, Personal stellt, Material stellt, Nutzung dessen.
Es wird also richtig was zu tun geben.
Vielen Dank.
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