Tarifbindung trotz AG Austritt aus AGV?
Hallo liebe BR-Kollegen,
da unser AG aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten ist, ergibt sich folgende Frage: In den älteren Arbeitsverträgen (bis ca. 2004) ist unter § 4 das Entgelt geregelt. Bei mir steht: Tariflicher Grundlohn Gruppe V = 2.995 DM (03.2001). Mittlerweile haben sich die Lohngruppe und der Grundlohn geändert. Unter § 10 Ergänzende Vereinbarungen steht: Im Übrigen finden auf das Arbeitsverhältnis die Vorschriften des Tarifvertrages Verband Metallindustrie/Arbeitsordnung vom 04.07.1984 in ihrer jeweils geltenden Fassung Anwendung. Durch den Austritt unseres AG aus dem AGV und den damit verbundenen geringeren Lohnerhöhungen, liegt unser Einkommen unter Tarif. Gilt die Tarifbindung und kann ich den höheren Lohn einklagen? Ich bedanke mich im Voraus für eine Antwort oder einen nützlichen Link.
Community-Antworten (2)
28.05.2008 um 10:34 Uhr
@ Bonsaibaum Der tarifgebundene AG kann durch Austritt aus dem tarifschließenden AGV künftige Tariflohnerhöhungen vermeiden. Nach Ablauf der Kündigungsfrist bleibt die Tarifgebundenheit nach § 3 Abs. 3 TVG noch bestehen, bis der Tarifvertrag endet. Die Laufzeit von Vergütungstarifverträgen erstreckt sich in der Regel auf 12 bis 18 Monate. Dann ist der Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet, Tariflohnerhöhungen aus neuen Tarifverträgen weiterzugeben.
Link gefällig... http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtXVII/Arbeitsrecht199/arbeitsrecht199.html
28.05.2008 um 10:35 Uhr
Hallo,
für eure "alten" Beschäftigten müsste der Tarif angewendet werden. Für neu eingestellte gild das was im Vertrag steht.
Ihr hätte normal als euer AG austrat einen Haustarif vereinbaren müssen der dann gild. Habt ihr das nicht ist für die "alten" der Tarif weiter gültig, die neuen müssten demnach einen Einzelvertrag haben. Wenn nicht und auch bei denen im Vertrag steht das der Tarif gültig ist (bezahlung nach Tarif XYZ) dann gild auch da der Tarif.
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