Hallo liebe BR-Kollegen,

da unser AG aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten ist, ergibt sich folgende Frage:
In den älteren Arbeitsverträgen (bis ca. 2004) ist unter § 4 das Entgelt geregelt.
Bei mir steht: Tariflicher Grundlohn Gruppe V = 2.995 DM (03.2001).
Mittlerweile haben sich die Lohngruppe und der Grundlohn geändert.
Unter § 10 Ergänzende Vereinbarungen steht:
Im Übrigen finden auf das Arbeitsverhältnis die Vorschriften des Tarifvertrages Verband Metallindustrie/Arbeitsordnung vom 04.07.1984 in ihrer jeweils geltenden Fassung Anwendung.
Durch den Austritt unseres AG aus dem AGV und den damit verbundenen geringeren Lohnerhöhungen, liegt unser Einkommen unter Tarif. Gilt die Tarifbindung und kann ich den höheren Lohn einklagen?
Ich bedanke mich im Voraus für eine Antwort oder einen nützlichen Link.