Ein Kollege von uns wollte heute in der Personalabteilung ein Zwischenzeugniss ausstellen lassen. Als Antwort bekam er, das die Personalöabteilung nicht jedem x-beliebeigen ein Zwischenzeugniss ohne Grund ausstellen muß. Der Kollege müsse dieses mit einem triftigen Grund (als Beispiele wurden Wunsch auf Arbeitsplatzwechsel, etc....) begründen.

Das kann doch wohl nicht war sein oder?