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BR-Tätigkeit während Mutterschutz und Elternzeit?

M
Murmel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

habe hier eine ganz spezielle Frage und benötige Hilfe, da ich diesbezüglich keine Informationen gefunden habe.

Ich bin schwangeres BR-Mitglied und werde demnächst in Mutterschutz und anschließend in Elternzeit gehen. Ich möchte jedoch während dieser Zeit weiterhin als BR tätig sein und an den Sitzungen etc. (sofern möglich) teilnehnen.

Nun meine Frage:

Ich möchten bei meinem AG den Antrag stellen, dass mir die Zeiten für die Teilnahme an den Sitzungen auf meinem Arbeitszeitkonto während dieses Zeitraumes gutgeschrieben werden (wobei ich hierbei ausschließlich von den Sitzungszeiten und nicht vom Rest rede). Gibt es irgendeinen Grund, warum mein AG diesen Antrag ablehnen und mir die Arbeitszeitgutschrift verweigern könnte?

Vielen Dank Eure Hilfe.

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Community-Antworten (11)

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uhu

27.05.2008 um 17:05 Uhr

@murmel warum soll dir der AG die AZeit gutschreiben, wenn du keine AZeit aufwendest ? wenn du für dich entscheidest, auch in deiner Elternzeit weiterhin BR Arbeit zu machen und die Interessen eurer AN vertreten zu können, ist das prima aber eben in deiner bezahlten Elternzeit; gem. § 37 Abs. 3 BetrVG könntest du jedoch die Erstattung evtl. Fahrtkosten beanspruchen (auf der Grundlage eurer betriebsinternen Reisekostenerstattung)

F
Finefinger

27.05.2008 um 18:59 Uhr

@uhu eine Br - Sitzung findet in der Regel während der Arbeitszeit statt. Diese Zeit ist denn Br - Mitgliedern genauso zu vergüten wie die Arbeitszeit. Das Elterngeld ist eine Leistung des Staates, die hier nicht als Ausgleich zum Entgelt gesehen werden kann. Der AG hat meiner Meinung nach in diesem Fall für einen Ausgleich der Arbeitszeit zu sorgen. Dies findet sich auch im § 37 Abs.3.

Es gibt sogar ein Urteil eines Arbeitsgerichtes, dass dem Br - Mitglied die Kinderbetreuungskosten für die Teilnahme zur Sitzung zugesprochen hat.

U
uhu

28.05.2008 um 09:33 Uhr

@finefinger die MA ist aber nicht im Arbeitsprozess sondern in der Elternzeit...für solche Verhinderungsfälle von BRM gibt es Ersatzmitglieder;

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Mona-Lisa

28.05.2008 um 09:39 Uhr

@uhu, (für oller Vogel ist es entschieden zu früh!) wenn ein BR-Mitglied in Elternzeit die Anwesenheit in einer Sitzung wünscht, hat ein Ersatzmitglied schlechte Chancen....... :-))

U
uhu

28.05.2008 um 09:59 Uhr

@Mona-Lisa (ich überlese das jetzt mal wieder mit dem ollen Vogel) da hast du absolut recht; hatte selbst vor 2 Jahren so einen Fall im Gremium; Kollegin wollte ihr Ehrenamt weiterführen; AG hat die Fahrtkosten und Kosten für Babysitter übernommen; die Zeit für die Sitzung wurde nicht vergütet (da EBRM möglich); Freizeitausgleich im Folgemonat gem. § 37, 3 BetrVG war auch keine Option in der Elternzeit; die Frage nach der Sinnhaftigkeit hat sich dann im Verlauf der Zeit auch erübrigt, da die Kollegin durch ihr Kind immer öfter verhindert war und ich dann doch ein EBRM einladen mußte; das Interesse ließ dann sehr schnell nach; für BR Aufgaben außerhalb der eigentlichen Sitzung und Betriebsversammlungen war auch keine Zeit; murmel sollte das für sich sehr gut prüfen, ob sie willens und in der Lage sein wird in der Elternzeit die Interessenvertretung ihrer MA wirklich wahrnehmen zu können;

P
pirat

28.05.2008 um 10:16 Uhr

Ahoi, Uhu (Bubo) nun sträub mal nicht dein Gefieder... .-)) mit ihrer Grundaussage, zu den Chancen eines EBM hat sie Recht! Dein Beitrag ist aber auch nicht von der Hand (Kralle) zu weisen.

U
uhu

28.05.2008 um 10:33 Uhr

@pirat da sträubt sich nix; bubo fächelt sich nur Luft unters Gefieder beim Gedanken an Theorie und Praxis; kennst du eigentlich den Unterschied zw. beiden?

P
pirat

28.05.2008 um 10:42 Uhr

Ahoi, Uhu Theorie... gebe ich meiner Mannschaft * Handlungsempfehlungen*.... Praxis...die tatsächliche Durchführung entern ^^

U
uhu

28.05.2008 um 10:47 Uhr

und danach ist kielholen, teeren und federn angesagt bis es flutscht

P
pirat

28.05.2008 um 10:53 Uhr

Ahoi, imho... du kluger Vogel! .-)

N
nics

01.04.2009 um 23:56 Uhr

Hallo :-)

Frage hierzu: @uhu eine Br - Sitzung findet in der Regel während der Arbeitszeit statt. Diese Zeit ist denn Br - Mitgliedern genauso zu vergüten wie die Arbeitszeit. Das Elterngeld ist eine Leistung des Staates, die hier nicht als Ausgleich zum Entgelt gesehen werden kann. Der AG hat meiner Meinung nach in diesem Fall für einen Ausgleich der Arbeitszeit zu sorgen. Dies findet sich auch im § 37 Abs.3.

Es gibt sogar ein Urteil eines Arbeitsgerichtes, dass dem Br - Mitglied die Kinderbetreuungskosten für die Teilnahme zur Sitzung zugesprochen hat. Antwort 6 Erstellt am 27.05.2008 - 16:59 Uhr von Finefinger

...wo kann man sich das Urteil "anschauen"? Bin nämlich nun auch in Elternzeit und muss schauen, wie unsere Kleine demnächst betreut wird.

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