Erstellt am 27.05.2008 um 15:05 Uhr von uhu
@murmel
warum soll dir der AG die AZeit gutschreiben, wenn du keine AZeit aufwendest ? wenn du für dich entscheidest, auch in deiner Elternzeit weiterhin BR Arbeit zu machen und die Interessen eurer AN vertreten zu können, ist das prima aber eben in deiner bezahlten Elternzeit; gem. § 37 Abs. 3 BetrVG könntest du jedoch die Erstattung evtl. Fahrtkosten beanspruchen (auf der Grundlage eurer betriebsinternen Reisekostenerstattung)
Erstellt am 27.05.2008 um 16:59 Uhr von Finefinger
@uhu
eine Br - Sitzung findet in der Regel während der Arbeitszeit statt. Diese Zeit ist denn Br - Mitgliedern genauso zu vergüten wie die Arbeitszeit.
Das Elterngeld ist eine Leistung des Staates, die hier nicht als Ausgleich zum Entgelt gesehen werden kann. Der AG hat meiner Meinung nach in diesem Fall für einen Ausgleich der Arbeitszeit zu sorgen. Dies findet sich auch im § 37 Abs.3.
Es gibt sogar ein Urteil eines Arbeitsgerichtes, dass dem Br - Mitglied die Kinderbetreuungskosten für die Teilnahme zur Sitzung zugesprochen hat.
Erstellt am 28.05.2008 um 07:33 Uhr von uhu
@finefinger
die MA ist aber nicht im Arbeitsprozess sondern in der Elternzeit...für solche Verhinderungsfälle von BRM gibt es Ersatzmitglieder;
Erstellt am 28.05.2008 um 07:39 Uhr von Mona-Lisa
@uhu, (für oller Vogel ist es entschieden zu früh!)
wenn ein BR-Mitglied in Elternzeit die Anwesenheit in einer Sitzung wünscht, hat ein Ersatzmitglied schlechte Chancen....... :-))
Erstellt am 28.05.2008 um 07:59 Uhr von uhu
@Mona-Lisa
(ich überlese das jetzt mal wieder mit dem *ollen Vogel*)
da hast du absolut recht; hatte selbst vor 2 Jahren so einen Fall im Gremium; Kollegin wollte ihr Ehrenamt weiterführen; AG hat die Fahrtkosten und Kosten für Babysitter übernommen; die Zeit für die Sitzung wurde nicht vergütet (da EBRM möglich); Freizeitausgleich im Folgemonat gem. § 37, 3 BetrVG war auch keine Option in der Elternzeit; die Frage nach der Sinnhaftigkeit hat sich dann im Verlauf der Zeit auch erübrigt, da die Kollegin durch ihr Kind immer öfter verhindert war und ich dann doch ein EBRM einladen mußte; das Interesse ließ dann sehr schnell nach; für BR Aufgaben außerhalb der eigentlichen Sitzung und Betriebsversammlungen war auch keine Zeit; murmel sollte das für sich sehr gut prüfen, ob sie willens und in der Lage sein wird in der Elternzeit die Interessenvertretung ihrer MA wirklich wahrnehmen zu können;
Erstellt am 28.05.2008 um 08:16 Uhr von pirat
Ahoi, Uhu (Bubo)
nun sträub mal nicht dein Gefieder... .-))
mit ihrer Grundaussage, zu den Chancen eines EBM hat sie Recht! Dein Beitrag ist aber auch nicht von der Hand (Kralle) zu weisen.
Erstellt am 28.05.2008 um 08:33 Uhr von uhu
@pirat
da sträubt sich nix; bubo fächelt sich nur Luft unters Gefieder beim Gedanken an Theorie und Praxis; kennst du eigentlich den Unterschied zw. beiden?
Erstellt am 28.05.2008 um 08:42 Uhr von pirat
Ahoi, Uhu
Theorie... gebe ich meiner Mannschaft * Handlungsempfehlungen*....
Praxis...die tatsächliche Durchführung *entern* ^^
Erstellt am 28.05.2008 um 08:47 Uhr von uhu
und danach ist *kielholen*, teeren und federn angesagt bis es flutscht
Erstellt am 28.05.2008 um 08:53 Uhr von pirat
Ahoi,
imho... du kluger Vogel! .-)
Erstellt am 01.04.2009 um 21:56 Uhr von nics
Hallo :-)
Frage hierzu:
@uhu
eine Br - Sitzung findet in der Regel während der Arbeitszeit statt. Diese Zeit ist denn Br - Mitgliedern genauso zu vergüten wie die Arbeitszeit.
Das Elterngeld ist eine Leistung des Staates, die hier nicht als Ausgleich zum Entgelt gesehen werden kann. Der AG hat meiner Meinung nach in diesem Fall für einen Ausgleich der Arbeitszeit zu sorgen. Dies findet sich auch im § 37 Abs.3.
Es gibt sogar ein Urteil eines Arbeitsgerichtes, dass dem Br - Mitglied die Kinderbetreuungskosten für die Teilnahme zur Sitzung zugesprochen hat.
Antwort 6 Erstellt am 27.05.2008 - 16:59 Uhr von Finefinger
...wo kann man sich das Urteil "anschauen"? Bin nämlich nun auch in Elternzeit und muss schauen, wie unsere Kleine demnächst betreut wird.