Durch Kündigung betroffene MA durch BR frühzeitig informieren - geht das?
Darf der BR nach einem Zustimmungsantrag der GL bezüglich Kündigung den betroffenen Mitarbeiter informieren? Oder hat der BR zu schweigen, bis die GL den Mitarbeiter über seine Kündigung informiert hat?
Community-Antworten (2)
26.05.2008 um 12:53 Uhr
@e-ulip:
Er darf es nicht nur - er soll sogar mit dem Mitarbeiter sprechen!
"Der Betriebsrat soll, soweit dies erforderlich scheint, vor seiner Stellungnahme den betroffenen Arbeitnehmer hören." (§ 102 Abs. 2 S. 4 BetrVG)
26.05.2008 um 12:55 Uhr
@e-ulip, stell dir mal vor.... Ein Betriebsratsgremium, das ich mitgewählt habe entscheidet über mein Wohl und Wehe, ohne vorher mit mir gesprochen zu haben...... Never! Du bist sicher meiner Meinung, dass das auf keinen Fall so sein sollte!
Also! Ihr bekommt die Anhörung auf den Tisch und dann ist es eure Pflicht (auch wenn das BetrVG sagt 'soll') mit dem betroffenen Kollegen zu reden! .... macht nicht den Fehler, so eine Angelegenheit mit Schweigenpflicht zu betiteln, wenn du genau wissen willst, was unter Geheimhaltung gemeint ist, schnapp Dir das BetrVG und les mal genau, was im § 79 BetrVG (mit Kommentierung) beschrieben ist.
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