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Indiskretion

S
singasong
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wie würdet ihr euch verhalten?

Der BR wird vom AG Vertreter in seine Personalplanung frühzeitig mit eingebunden. Der Betriebsrat kann sich voll einbringen und die vom AG erhobenen Auswertungen auf ihre Richtigkeit überprüfen. Dem Gremium werden vom AG Vertreter seine Rationalisierungspläne anhand eines Organigramms aufgezeigt. Die darin enthaltenen Namen der zur Kündigung aufgeführten MA sind, nach Aussage des AG Vertreters, noch nicht "in Stein gemeißelt". Das Organigramm ist von ihm so aufgestellt. wie er es sich vorstellt. Deswegen auch seine Bitte an das Gremium, dies noch nicht nach außen zu tragen.

Wir können, da wir auch schon in den ersten Gedankengängen mit dabei sind, voraussichtlich ein paar der MA vor der Kündigung retten.

Jetzt hat sich herausgestellt, dass die betroffenen MA und bald danach die ganze Firma Bescheid weiß. Es hat nachweislich ein BR Mitglied, zwei der Betroffenen, die Planungen erzählt. Was aber noch viel schwerwiegender ist, einem hat das BRM auch noch das Organigramm mit allen Namen darauf gezeigt! Der AG hat das erfahren und angekündigt, dass er zukünftig dem BR keine wichtigen Informationen so frühzeitig zur Verfügung stellen will. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit kann für ihn nur durch Ausschluss des betreffenden BRM wieder hergestellt werden.

Was tun??

Danke für die schnellen Antworten!!

1.18203

Community-Antworten (3)

M
Melissa

13.04.2015 um 14:54 Uhr

Nun ja, ist wohl einwenig dumm gelaufen. Es sollte doch aber bekannt sein, dass der größten Tageszeitung größter Konkurrent, immer noch der Betriebsfunk ist.

Auch wenn ich die Verärgerung des AG einwenig nachvollziehen kann, so berechtigt dieses ihn jetzt nicht dazu, eine vom Gesetzgeber geforderte vertrauensvolle Zusammenarbeit von div. Handlungen abhängig zu machen. Zumal hier auch überhaupt keine gesetzliche Grundlage besteht. Schließlich ist ein BRM-Vertreter der Belegschaft und kein Geheimrat des AG.

Und das hier so schön dargestellte bisherige gesetzestreue Verhalten des AG mag zwar nicht alltäglich sein, ist aber genau das vom Gesetzgeber geforderte und daher eher als Standard anzusehen. Schließlich hat ein BR immer so frühzeitig wie möglich beteiligt bzw. eingebunden zu werden, und nicht erst dann, wenn bereits Entscheidungen getroffen wurden.

„Wir können, da wir auch schon in den ersten Gedankengängen mit dabei sind, voraussichtlich ein paar der MA vor der Kündigung retten.“

Ob ihr da wirklich dabei seid, wage ich zu bezweifeln. Ein Konzept, was hier ja in Form eines Organigramms bereits dokumentiert wird, liegt ja bereits vor. Wo war da denn die gedankliche Beteiligung?

Und ob ich bereits im Vorfeld etwas retten kann, kann auch nur dann beurteilt werden, wenn ich bereits vor der Präsentation von Vorstellungen, auch an diesen beteiligter war. Genauso gut kann es ein Schachzug des AG sein, einen BR bereits im Vorfeld auf einen bestimmten Bereich festzunageln bzw. ihm diesen Diktieren.

Hier wäre ich also mehr als vorsichtig. Man kann sich auch einlullen lassen.

Was ihr jetzt tun könnt? Ganz einfach! Alle Warnsignale auf Achtung schalten, den Vorfall bedauern und so hinnehmen, wie es ist. Das BRM kam nur seinen Pflichten nach und hat letztlich nichts falsch gemacht. Dann schon eher ein Gremium, dass eine Belegschaft betreffende Themen vor dieser geheim halten will.

Dem AG mitteilen, dass die Wahrnehmung einer Pflicht eine Bringschuld ist, die nicht von anderen Handlungen abhängig gemacht werden kann. Ihm auch gleich mitteilen, dass auch eine Erpressung hier nicht zum Ziel führt, sondern unter Umständen eine Freikarte für den Besuch eines Museums für schwedische Gardinen bedeuten kann.

N
Nubbel

13.04.2015 um 15:43 Uhr

oh bitte, zeig mir einen arbeitgeber der eingefahren ist.

G
gironimo

13.04.2015 um 16:29 Uhr

Die vertrauensvolle Zusammenarbeit kann für ihn nur durch Ausschluss des betreffenden BRM wieder hergestellt werden<

Wünschen kann sich der AG alles ....

Aber es dürfte in keiner Weise in Frage kommen. Der BR sollte vielmehr deutlich machen, dass er hinter dem Kollegen steht.

Und ich stimme auch damit überein, dass der BR kein Geheimrat ist. Die Informationen fallen auch in keiner Weise unter die Geheimhaltung. Auch wenn es aus strategischen Gründen ratsam gewesen sein mag genau darünber nachzudenken, welche Informationen und in welcher Tiefe der BR öffentlich macht.

Ihr überlegt AN "zu retten"? Dann kann es doch für Euch nur heißen umgehend zu prüfen, ob eine Betriebsänderung vorliegt und ein Sozialplan und Interessenausgleich anzustreben ist (§§ 111 ff BetrVG). Und mit dieser Forderung tretet Ihr dem AG gegenüber - bevor dieser Nägel mit Köpfen macht.

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