Erstellt am 23.05.2008 um 21:50 Uhr von pirat
@rainer w alias Hitzkopf,
wie wäre es mit...passt schon!
§ 37 Abs. 2 BetrVG , hat das Betriebsratsmitglied einen Anspruch auf Arbeitsbefreiung, ohne dass
die Zustimmung des Arbeitgebers einzuholen wäre.
Erstellt am 23.05.2008 um 22:19 Uhr von rainer w
@pirat
Du meinst mit Diplomatie (was für ein Wort) nicht viel zu machen ?
Erstellt am 23.05.2008 um 22:26 Uhr von pirat
@rainer w,
Wiki sagt : Ein diplomatisches Verhalten bescheinigt den Agierenden Kompromissbereitschaft und den Willen, die Absichten und Wünsche jedes Beteiligten zu berücksichtigen. Wenn dem so ist...gut so... wenn nicht, zieh deine Karte!
Erstellt am 24.05.2008 um 21:20 Uhr von Der alte Heini
Die Betriebsratsarbeit eines Betriebsratsmitgliedes beschränkt sich nicht nur auf die Teilnahme an den Sitzungen des Betriebsrates. Dabei ist es unerheblich ob Mitglieder des BR gem.: § 38 BetrVG freigestellt wurden. Jedes Betriebsratsmitglied entscheidet für sich ob es notwendig ist sich für seine Betriebsratsarbeit freizustellen. Dabei bedarf es keine Genehmigung vom Arbeitgeber, einem Vorgesetzten, dem Betriebsrat oder dem Betriebsratsvorsitzenden.
Das Betriebsratsmitglied hat für erforderliche Betriebsratsarbeit Anspruch auf Arbeitsbefreiung.
Das Betriebsratsmitglied muss sich lediglich beim unmittelbaren Vorgesetzten abmelden, bevor es den Arbeitsplatz verlässt. Die Abmeldung kann in jeder Form erfolgen.
Laut Bundesarbeitsgericht reicht die Mitteilung des Betriebsratsmitglieds, dass es zur Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben den Arbeitsplatz verlässt. Des Weiteren sind Ort und
voraussichtliche Dauer der Betriebsratstätigkeit anzugeben. Weitere Angaben über Anlass oder Art
der Tätigkeit sind nicht erforderlich.
Die Abmeldepflicht dem Arbeitgeber gegenüber hat nicht als Mittel der Kontrolle zu dienen, sondern hat vielmehr den Zweck, dem AG entsprechend die Möglichkeit zu geben die Abwesenheit zu organisieren um Störungen im Arbeitsablauf zu vermeiden.
Erstellt am 24.05.2008 um 22:07 Uhr von rainer w
@Der alte Heini
Und genau das; mit der Abwesenheit organisieren.........wollte ich mit meiner vorgehensweise bezwecken.