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Seminar abgelent

L
Leonidas
Nov 2016 bearbeitet

Folgendes Problem: Unser Gremium hat beschlossen, das zwei Mitglieder zum Seminar dürfen. Beschluß wurde ordnungsgemäs beim Chef vorgelegt. Dieser meinte nur: ist mir zu teuer sucht euch ein billigeres.Wir haben aber schon das günstigste rausgesucht. Wie sollen wir uns nun verhalten?

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Community-Antworten (15)

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pirat

23.05.2008 um 22:26 Uhr

@Leonidas gegenargumentieren und fahren.. http://www.waf-seminar.de/content/argumentefuerseminar/index.php

und noch eins... die Schulungsmassnahmen für Manager/Abteilungsleiter usw. sind bestimmt viellll kostenintensiver.

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Yuudai

23.05.2008 um 22:30 Uhr

Hallo, Ich habe da auch eine Frage zu dem Thema Seminar. Und zwar folgende Situation: Wir vom BR wollen zu einem Seminar und der AG hat uns zu dem ersten Termin eine Absage erteilt und uns auf ein Anderen Termin 3 Monate später vertröstet. Können wir vom BR trotzdem auf diesen ersten Termin bestehen und falls der erste Termin trotz AG absage wahrgenommen wird, kann Schaden auf uns zukommen?

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pirat

23.05.2008 um 22:40 Uhr

@Yuudai unter wahrung der verantwortungsvollen Verhältnismässigkeit....ein guter Seminaranbieter regelt das in eurem Sinne...welche Begründung gab es für den zeitlichen Verschiebungsfaktor?

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Yuudai

23.05.2008 um 22:50 Uhr

Die verschiebung ist wegen der momentanen Urlaubsplanung. es seien wohl zu wenig ANs dann da und wir würden den Termin aber gerne trotzdem wahrnehmen. kann dadurch für uns evtl. ein Sachden entstehen?

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pirat

23.05.2008 um 23:06 Uhr

@Yuudai

Rücksicht auf "betriebliche Notwendigkeiten" ist ein Ermessungsspielraum, Gewissensfrage: ist der Seminartermin von so imenser Bedeutung, dass ihr ihn wirklich nicht verschieben könnt? Fragen zur Kostenerstattung, sie ist sehr weitläufig, soll heissen er muss zahlen, nur ist es die Sache wert? Wäre der zukünftigen Zusammenarbeit, meines Erachtens nicht sehr zuträglich.

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Yuudai

23.05.2008 um 23:21 Uhr

Von der Gewissensfrage her ist es richtig das wir es verschieben könnten, nun ist es leider so das gekommen das der BRV diesen Termin gebucht hatte und dies dem AG nicht mitgeteilt hat das die Anmeldung für den Termin erfolgt ist. Nun ist es so das der AG vom BRV die Teilnahmebestätigung vom Seminaranbieter vorliegen hat. Ich glaube das das etwas schiefgelaufen ist. ich könnte mir denken das der AG uns wenn wir den Termin jetzt nicht Absagen würden die Kosten ( ca. 2000€) nicht erstattet. Liege ich da in meiner Annahme richtig?

P
pirat

23.05.2008 um 23:40 Uhr

@Yuudai er könnte unter Umständen die Kostenübernahme verweigern, ja... nur nützen wird es ihm nicht. Der Seminaranbieter wird sich die entstandenen Auslagen, bei ihm, auf dem Klageweg wiederholen....eine ganz andere Frage wäre, wie sieht es mit der Verpflichtung der Lohnfortzahlung aus, die könnte er nämlich auch verweigern, dann müssen die BR klagen... keine schönen Aussichten. Ein Anruf bei dem gebuchten Seminaranbieter wird euch weiterhelfen, auch in Richtung storno/ verschieben und oder Gebühren. Oder ihr fahrt den Konfrontationskurs, das sollte euch bewusst sein.

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Yuudai

23.05.2008 um 23:51 Uhr

Vielen dank für deine Hilfe @ pirat, ich werde das mal mit dem BRV von uns besprechen ob wir da sicher uns mit dem AG einigen können, um den Betriebsfrieden wahren zu können.

Ich denke es ist bei unserem Fall sinnvoller den Termin zu verschieben und vorläufig eine Absage dem Seminaranbieter zu zu senden.

In diesem Sinne vielen Dank

P
pirat

23.05.2008 um 23:59 Uhr

@ Yuudai, nicht absagen, versteh mich richtig verschieben. Aufgeschoben... ist nicht aufgehoben! Comprende, Amigo?

RW
rainer w

24.05.2008 um 00:40 Uhr

@Yuudai

Was ich hier nicht verstehe, müßt ihr nicht erst den Antrag beim AG nach §37,6BetrVG stellen in dem er auch die Kostenübernahme bescheinigt stellen und euch erst dann beim Seminar anmelden? Dafür gibt es doch extra Formulare.

I
Immie

24.05.2008 um 01:08 Uhr

@rainer w Man stellt keinen Antrag...man teilt mit das...:-)

RW
rainer w

24.05.2008 um 01:28 Uhr

@Immi

Wenn du deinPferd von hinten aufsattels hast du Recht.

Vielleicht habe ich mich auch verkehrt Ausgedrückt. Man teilt den Beschluß mit und stellt im gleichen Atemzug den Antrag auf Kostenübernahme. Ist alles auf einem Formular.

P
pirat

24.05.2008 um 02:52 Uhr

@ rainer w ich glaub mich tritt ein Pferd... :-) Immi hat vollkommen recht! Man (BR) teil mit und Chefe muss zahlen. C'est la vie.!

@ immi, manchmal hat es den Anschein, das Leben wäre doch ein Ponyhof, gelle? .-)

I
Immie

24.05.2008 um 13:24 Uhr

@pirat Jeep. Oder aber sogar ein Kindergarten auf einem Ponyhof:-)

A
aristos

24.05.2008 um 19:54 Uhr

ihr habt nichts zu befürchten.Ihr habt einen ordendlichen Beschluß, der Arbeitgeber ist informiert (eine genehmigung des AG ist nicht erforderlich) die Schulung sei notwendig. Also wenn der AG nicht einverstanden ist, muß er die Einigungstelle anrufen. Es ist halt für ihn nicht so einfach, zusätzliche Kosten kommen auf ihm zu. Ich glaube er spielt ein bischen mit euch. Fahrt mal hin und habt keine Angst.

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