Der BR hat eine BV zum Thema Urlaubsplanung gemacht.
Text wie folgt:

§ 7 Urlaubstage ins Folgejahr.
Der Jahresurlaub muss bis zum 31.12.2019 verplant und genommen sein. Nach Absprache mit der kaufmännischen/technischen Leitung ist eine Inanspruchnahme bis zum 28.02.2020 möglich.
Ausnahmeregelungen sind nur nach Zustimmung der kaufmännischen/technischen Leitung gültig.


Text aus unserem Manteltarifvertrag:
Manteltarifvertrag für die Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie in Westfalen Lippe

79. Der Urlaubsanspruch erlischt am 31. März des nachfolgenden Kalenderjahres, es sei denn, dass der Arbeitnehmer ihn vorher schriftlich oder über den Betriebsrat schriftlich oder durch Protokoll geltend gemacht hat.




Bei der BV stelle ich ja mich schlechter als der Manteltarifvertrag, wenn ich richtig liegen sollte, ist die BV nun ja nicht gültig oder?

Danke für Info.