Arbeitsvertrag oder Regelabsprache
Folgende Thematik: Azubi beendete erfolgreich seine Lehre (IT-Branche) und wurde übernommen. Während der Ausbildung gab es 32 Tage Urlaub, wie es auch in der Regelabsprache definiert ist. Im neuen Arbeitsvertrag bezieht man sich auf den Einzelhandel-MantelTarifvertrag und dem ehemaligen Azubi werden nur noch 30 Tage Urlaub zugestanden. Kann der Ex-Azubi nicht laut der Regelabsprache auch weiterhin auf seine 32 Tage Urlaub bestehen?
Community-Antworten (2)
23.05.2008 um 11:17 Uhr
@Tom123 ....Kann der Ex-Azubi nicht laut der Regelabsprache auch weiterhin auf seine 32 Tage Urlaub bestehen?...NEIN Neuer AV ist neuer AV. Davor.. ist Schnee von gestern...wäre auch ungleich von wegen der Gleichbehandlung!
23.05.2008 um 15:32 Uhr
für wen gelten denn dann die Regelabsprachen? Ich dachte Regelabsprachen und Betriebsvereinbarungen können den Arbeitsvertrag in gewissen Punkten "aushebeln", wenn es günstiger für den AN eben ist. Oder ist dies nur der Fall, wenn nach Abschluss des AV neue Absprachen/Vereinbarungen getroffen werden?
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