Erstellt am 22.05.2008 um 21:40 Uhr von carrie
Enthaltungen werden immer als "Nein" Stimmen gewertet. § 33 Abs. 1 BetrVG, dort heißt es:...mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder ...
Beispiele:
4 Ja
3 Nein
2 Enthaltungen = Antrag abgelehnt
6 Ja
2 Nein
3 Enthaltungen = Antrag angenommen
Erstellt am 22.05.2008 um 23:02 Uhr von Catweazle
@Hilfesuchender,
der Vorsitzende hat Recht.
Däubler mit Hinweis zu Fitting:
§ 26 BetrVG Rnd-Nr. 11 - II. Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden
Als Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender ist gewählt, wer jeweils die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Das Gesetz fordert nicht die absolute Mehrheit für einen Kandidaten; es genügt folglich die einfache.
Gib mal "22784" in die Suchfunktion ein. Dort wurde die Frage ähnlich gestellt.
Erstellt am 23.05.2008 um 06:52 Uhr von Tiger
Hi,
das ist aber nur so wenn die Wahl auch mehere Leute betrifft.
Z.B. Hans und Jutta stellen sich zur Wahl und Hans hat 5 Jutta 4 und 4 haben gar keinen gewält.
Dann ist Hans der gewählte.
Aber hier wurde ja scheinbar nur ein Kandidat aufgestellt und dann per Beschluß gewählt.
In dem Fall ist der Antrag abgelehnt!!!
Wenn es aber den Fall der ablehnung gab sollte es ja jetzt auch einen geben der sich gegen
den Kandidaten stellt, sonst war die Sache hohl, so nach dem Motto den/die wollen wir nicht aber selber
machen auch nicht.
Also macht eine Richtige Wahl wo auch mehrere Kandidaten da sind und dann endscheidet wer die meisten
Stimmen hat.
Gruß Tiger
Erstellt am 23.05.2008 um 07:42 Uhr von Mona-Lisa
@Tiger,
warum sollte ein Unterschied sein, wenn eine einfache Mehrheit gefordert ist??? Warum ist es deiner Meinung nach nicht dasselbe, ob einer sich zur Wahl stellt oder 2, 3, 4?
Eine Wahl ist kein Beschluss, sondern eben eine Wahl!
Diese 7 Kollegen von "Hilfesuchender" haben durch ihre Enthaltung klar gesagt, dass sie zu dem Kandidaten keine Meinung hatten.
Catweazle hat dir den Gesetztestext gegeben, lies dich mal in die Kommentierungen ein!
Aber am besten finde ich, dass du jetzt die Wahl über den Haufen werfen und eine Wiederholung machen würdest.......
Mal ganz abgesehen ist es fraglich, ob die Wahl überhaupt gültig ist, denn 2 waren abwesend....... warum? Verhindert? Dann hätten Ersatzmitglieder geladen werden müssen!
Oder hatten die beiden einfach keinen Bock?