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Übernahme von JAV trotz nicht geleistetem Wehrdienst/Zivi?

M
MatzeRo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich hab mal ne Frage: Wir haben vor zwei Wochen JAV-Wahlen gehabt und ich bin zum JAV gewählt worden. Meine Ausbildung endet nächstes Jahr im Sommer, weil ich verkürzt habe. Da ich noch keinen Wehrdienst oder Zivi gemacht habe, werde ich das dann noch machen müssen! Wie sieht das in dem Fall mit einer Übernahme aus? Muss ich dem AG mitteilen, dass ich noch meinen Dienst machen muss? Können die mich überhaupt "einziehen", wenn ich einen unbefristeten Vertrag habe? Muss mich der AG dafür freistellen und mich nach dem Dienst übernehmen? Über ein paar Antworten würde ich mich sehr freuen!! Gruß Matze

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Community-Antworten (4)

F
Fayence

20.11.2006 um 21:45 Uhr

"Meine Ausbildung endet nächstes Jahr im Sommer, weil ich verkürzt habe."

Deine Ausbildung endet dann, wenn Du Deine Prüfung bestanden hast...

"Da ich noch keinen Wehrdienst oder Zivi gemacht habe, werde ich das dann noch machen müssen! Wie sieht das in dem Fall mit einer Übernahme aus?"

Du stellst ganz normal innerhalb von 3 Monaten vor Ausbildungsende gem. §78a BetrVG einen Antrag auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

"Muss ich dem AG mitteilen, dass ich noch meinen Dienst machen muss?"

Warum solltest Du dieses tun? Dein AG wird diese Frage vermutlich von sich aus stellen.

"Können die mich überhaupt "einziehen", wenn ich einen unbefristeten Vertrag habe?"

Warum nicht? Die Zeit Deiner Amtstätigkeit als JAV wird man allerdings berücksichtigen müssen.

"Muss mich der AG dafür freistellen und mich nach dem Dienst übernehmen?"

Die Reihenfolge stimmt nicht ganz! Freistellen muss er Dich, wenn er Dich übernommen hat.

J
JAV´ler

21.11.2006 um 12:21 Uhr

"Muss ich dem AG mitteilen, dass ich noch meinen Dienst machen muss?"

  • nich in vorraussehbarer zeit! :)

ja er muß den javler trotzdem übernehmen.ich weis allerdings nicht,wies aussieht,wenn der ag vor gericht geht,weil der azubi wegem wehrdienst nicht mehr tragbar für die firma ist.

man kann sich auch für (leider nur) eine amtsperiode vom wehrdienst befreien lassen.

Musterschreiben für die Rückstellung der Einberufung zum Wehrdienst bzw. Zievildienst von gewählten Jugend- und Auszubildendenvertretern und Betriebsräten

Name: Anschrift: PK-Nummer:

An das Bundesamt für Zivildienst/ Kreiswehrersatzamt

Antrag auf Rückstellung der Einberufung zum ..................................... gemäß VR III 7 AZ 24-09-01 (Bundeswehr), gemäß IP-7731/77831 (Zivildienst)

Sehr geehrte Damen und Herren,

im meiner Eigenschaft als Jugend- und Auszubildendenvertreter (Betriebsrat) beantrage ich hiermit die Rückstellung meiner Einberufung zum ....................... gemäß dem Erlass des Bundesministeriums der Verteidigung vom 07. Juli 1976 (VR III AZ 24-09-01) zum Zivildienst zum ........................... gemäß dem Schreiben des Bundesbeauftragten für den Zivildienst vom 8. September 1976 (1 P-7731/77831).

Ich wurde am .......... als Mitglied in die Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre und endet am ....... Bis zu diesem Zeitpunkt bitte ich die Einberufung - mich vom Zivildienst - zurückzustellen.

Ein Schreiben meines Betriebsrates, der meine Wahl als Jugend- und Auszubildendenvertreter bestätigt, liegt bei.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

M
MatzeRo

22.11.2006 um 14:15 Uhr

Vielen Dank schon mal, für die informativen Antworten! Nur noch mal zum zusammenfassen: Laut Gesetz muss ich übernommen werden, aber für den anfallenden Zivi freigestellt werden? Ich habe ja schon eine Zurückstellung wegen der Ausbildung! Wenn ich nächstes Jahr fertig sein sollte, bin ich schon 23! Wenn ich mich wegen meiner Tätigkeit als JAV noch mal zurückstellen lasse, dann müsste ich spätestens danach meinen Dienst leisten, oder? Wäre es da nicht vielleicht besser, gleich mit dem AG darüber zu verhandeln, erst meinen Dienst zu machen? Hat jemand vielleicht einen Musterantrag auf unbefristete Übernahme?

J
JAV´ler

23.11.2006 um 10:48 Uhr

wenn die ausbildung dein erster bildungsweg ist,dann ist die freistellung normal! dann hast du das recht auf "nur" eine weiter freistellung für eine periode.

musterantrag

Übernahme nach Ausbildung

Sehr geehrte Frau,

gemäß § 78a des BetrVG bitte ich nach meiner Ausbildung um Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Mein Amt als Jugendvertreter möchte ich weiterhin ausüben. In Erwartung einer baldigen, positiven Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

(hat bei mir geklappt) was dein alter nach der rückstellung angeht meine ich mich zu erinnern,dass du nach einer rückstellung nur bis 25 gezogen werden kannst(bin mir aber nicht sicher) das wichtigste ist,dass du erstmal einen festvertrag bekommst und alles andere wie zb die freistellung für den wehrdienst regelt sich ja danach dann von alleine.die firma muß dich ja nach deinem zivi weiter beschäftigen! MfG JAV´ler

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