versehentlich eingeteilt, nach Hause geschickt?
Hallo Räte,
zum Wochenende (Sa/So) werden versehentlich zu viele Leute (einer) eingeteit - die Vertretung steht noch auf dem Dienstplan obwohl der reguläre Arbeitsplatzinhaber wieder da ist... Muss sich die Vertretung nach Hause schicken lassen, wenn der Arbeitgeber den Fehler bemerkt? Kann die Vertretung sich auf den Dienstplan berufen oder darauf, dass ja auch der reguläre Arbeitsplatzinhaber den Sonntag freimachen könnte?
Ja, die Zeitform stimmt, das ganze soll noch stattfinden - wir haben aber keine Lust mehr den Arbeitgeber auf seine Dienstplanfehler aufmerksam zu machen, da solche Patzer die Regel sind... Die Arbeitsplätze sind so, dass man die Arbeit auch gut zu zweit machen kann ... :)
Gruß tot
Community-Antworten (3)
21.05.2008 um 23:17 Uhr
@was ist *totkuchen??? toter Kuchen? ist man nach dem Kuchen essen tot? egal - Vertretung oder Original kann sich nach Hause schicken lassen, aber bei voller Bezahlung; siehe BGB § 615
21.05.2008 um 23:31 Uhr
Hallo Totkuchen (was für ein nick)
der AG hat, nach § 106 GewO, das Recht, den Zeitpunkt der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, dazu gehört auch der Freizeitausgleich, zu bestimmen. Dieses Recht hat er mit der Herausgabe eines Dienstplanes verwirkt. Der Dienstplan ist verbindlich, Änderungen bedürfen der Zustimmung des Betroffenen! Unbillige Änderungen sind rechtsunwirksam!
Selbst wenn es keinen Dienstplan gibt, hat diese einseitige Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen zu erfolgen (§106 GewO und § 315 BGB).
Daraus ergibt sich u. a., dass der Arbeitgeber eine angemessene Ankündigungsfrist wahren muss.
Die Arbeitsfreistellung muss dem Arbeitnehmer so rechtzeitig mitgeteilt werden, dass er sich noch ausreichend auf die zusätzliche Freizeit einstellen kann.
Diese Erfordernis ist nicht erfüllt, wenn der Arbeitnehmer erst zwischen 15:00 Uhr und 17:00 Uhr (oder noch später) davon in Kenntnis gesetzt wird, ob er am folgenden Tag zur Arbeitsleistung verpflichtet ist, oder Freizeitausgleich erhält. (BAG 1995, 3 AZR 399/94)
Das BAG hält eine Ankündigungsfrist von mindestens 4 Tagen für erforderlich
22.05.2008 um 18:21 Uhr
Vielen Dank :)
für die Antworten. Unser Personalleiter hat seinen Fehler beim Rummalen auf dem Plan doch noch bemerkt, war dann aber auch der Meinung, es sei vertretbar dass wir zu zweit arbeiten - zumal meine Kollegin auch Gesundheitlich etwas angeschlagen ist. Manchmal sind "Die" besser als ihr Ruf ;-)
Wir werden die Informationen aber bistimmt noch mal verwenden können :)
schönes WE wünscht Totkuchen
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