Erstellt am 21.05.2008 um 18:26 Uhr von Mona-Lisa
@John,
wenn ein Kollege auss dem BR austritt oder nicht wiedergewählt wird, hat er ein Jahr Kündigungsschutz.
§ 15 KSchG - Unzulässigkeit der Kündigung
es gibt aber auch die Variante bis zu 2 Jahren, aber das betrifft nur freigestellte BR-Kollegen, wenn sie mehrere Perioden freigestellt waren.
Nachtrag!
die zwei Jahre betreffen die Verdienstsicherung! Nicht den Kündigungsschutz.... wär ja auch unfair gegenüber den anderen BR-Kollegen, oder?
Erstellt am 21.05.2008 um 19:04 Uhr von John
Danke! So war mir das auch bekannt, 1 Jahr laut §15.