Erstellt am 25.11.2019 um 18:51 Uhr von Kratzbürste
Nein. Der AG schreibt dir den üblichen Satz des Bedauerns.
Oder er versucht den Widerspruch des BR beim Arbeitsgericht anzufechten.
Erstellt am 25.11.2019 um 19:13 Uhr von a.voihs
da steht, dass die neue Filialleiterin sich kümmern würde und mich informiert wie und ob es weitergeht.
lohnt es sich denn telefonisch nachzufragen?
Erstellt am 25.11.2019 um 19:37 Uhr von Catweazle
Ich würde nachfragen, ihr aber auch ein paar Tage Zeit geben um das Problem mit dem BR zu lösen. Nach meiner Erfahrung gelingt meistens eine Einigung mit dem BR.
Erstellt am 26.11.2019 um 06:58 Uhr von BRHamburg
Wenn du die Möglichkeit hast, würde ich auch beim BR nachfragen. Es soll vor kommen, das Arbeitgeber unangenehme Entscheidungen dem BR Gremium zuschiebt.
Erstellt am 26.11.2019 um 09:58 Uhr von Kjarrigan
Wenn a.voihs aber nicht AN - sondern nur Bewerber - ist, ist der BR gar nicht für ihn zuständig.
Die Gründe des BR zum Widerspruch sind ja vielleicht auch gar nicht in der Person a.voihs liegend sondern rein intern, z.B. interne Stellenbewerber, Nachteile für andere AN etc. und gehen a.voihs gar nichts an.
Also abwarten, was der Filialleiter sagt.
Erstellt am 26.11.2019 um 10:57 Uhr von Catweazle
Kjarrigan. Wie kann denn jemand dessen Einstellung abgelehnt wird AN sein?
Erstellt am 26.11.2019 um 11:16 Uhr von Pjöööng
Ich denke ein BR wird hier vernünftigerweise gar keine Auskunft geben. Falls er eine Auskunft gibt ist die Frage wie ehrlich diese ist. Und letztendlich frage ich mich was der Berwerber mit der Auskunft anfangen soll.
In den allerseltensten Fällen hat die Ablehnung doch etwas mit dem Bewerber zu tun.
Erstellt am 26.11.2019 um 11:36 Uhr von Kjarrigan
@catweazle - z.B. ein Befristeter dessen Vertrag ausläuft und jetzt einen neuen - vielleicht unbefristeten Vertrag - bekommen soll.