Kündigung aus betrieblichen Gründen möglich - bin auch BR Mitglied
Hallo, ich hab da mal eine Frage:
Mein Arbeitsvertrag von 1993 lautet auf "Assistentin der Geschäftsleitung". Nun wurde ich im Laufe meiner Beschäftigung bei der Firma mehrfach hin- und herversetzt (bin eine unliebsame AN aus AG-Sicht, die ihre Rechte schon mehrfach gerichtlich durchsetzen musste; 2 mal Mama geworden und seit kurzem BRM). Seit ca. 4 Jahren bin ich in der Dokumentations-Abteilung als Sachbearbeiterin und Übersetzerin tätig. Nun soll diese Abteilung verkleinert werden und man überlegt, wohin mit mir. Könnte man mich aus betrieblichen Gründen kündigen, weil die Arbeit in der Abteilung weniger geworden ist? Oder kann ich mich auf meinen Arbeitsvertrag berufen, wonach ich ja "eigentlich" gar nicht in diese Abteilung gehöre. Eine Änderungskündigung oder Ergänzung zu meinem Arbeitsvertrag gab es übrigens nie.
Community-Antworten (4)
14.08.2007 um 12:39 Uhr
Nein, kann man nicht. Die Abteilung soll ja nur verkleinert werden, also sind noch Arbeitsplätze vorhanden.
14.08.2007 um 12:39 Uhr
Hallo see-see,
als BRM kannst du doch sowieso nicht ordentlich gekündigt werden. Da muss dann schon jeman anders gehen. Was deinen von 1993 abgeschossenen Arbeitsvertrag betrifft, kannst du daraus sicherlich kein Recht mehr ableiten, da du ja in der Vergangenheit bereits über einen längeren Zeitraum andere Tätigkeiten ausführtest
14.08.2007 um 12:56 Uhr
see-see,
selbst wenn deine Abteilung geschlossen würde, müsste notfalls ein anderer Arbeitsplatz im Betrieb für dich freigekündigt werden.
14.08.2007 um 23:45 Uhr
So wie Catweazle schon schrieb, wäre der AG auch verpflichtet für dich eine entsprechende Stelle im Unternehmen freizukündigen. Weiterhin kann man davon ausgehen, das dem AG zuzumuten ist, dich für die "andere" Stelle entsprechend zuschulen, wenn es denn nötig sein sollte.
Verwandte Themen
Fahrt zum GBR = Arbeitszeit?
ÄlterHallo zusammen, mit der Gefahr, dass diese Frage schon x Mal gestellt worden ist, stelle ich diese erneut. Stimmt das, dass man als BR Mitglied sich die Zeit von zu Hause zur GBR Sitzung als Überstu
Verbot des Arbeitgebers zu einer Schulung zu gehen
ÄlterHallo zusammen, ich bin gerade etwas unter Strom, da ich mich noch nicht so auskenne, was die Betriebsratsarbeit angeht. Deswegen meine Frage. Ich habe am Dienstag meinen Entschluss geäußert den Betr
Formulierung in BV - Gibt es rechtliche Unterschiede in den Formulierungen " dringenden betrieblichen Gründen" und "drigenden betrieblichen Erfordernissen"?
ÄlterHallo an das Forum In einer neuen BV soll es folgende Formulierung geben: Aus dringenden betrieblichen Erfordernissen (bzw. auf Wunsch des Mitarbeiters in Absprache mit seinem Vorgesetzten und
Kündigung ohne Angaben von Gründen auch ohne Angaben von Gründen widersprochen?
ÄlterHallo ein unerfahrener BR braucht Hilfe. wir haben eine Anhörung zu einer Kündigung ohne Angaben von Gründen bekommen. Wir Wissen, dass eine Anhörung zu einer Kündigung ohne Angaben von Gründen unw
KüSchu für Ersatzmitglied?
ÄlterHallo zusammen und wieder mal eine Bitte um Aufklärung: Bin seit Mai 2006 BR-Ersatzmitglied und nehme auch hin und wieder ganz offiziell an BR-Sitzungen teil. Nun wurde mir hier bestätigt, daß der K