Erstellt am 25.11.2019 um 12:54 Uhr von esci
Werden ihr denn die bestehenden drei Tage gesondert gemaß AV vergütet?
Normalerweise ist der Weg zur Arbeit immer AN-Sache bzw. Privatvergnügen. Ausgaben kann man sich evtl. anteilig über die Steuererklärung wiederholen.
Erstellt am 25.11.2019 um 13:51 Uhr von UdoWoe
Kommt drauf an was verhandelt wurde.
Macht Sie das "freiwillig"? Dann würde ich wie esci es beschrieben hat sagen, dass ist Sache der Kollegin.
Wurde Sie vom Vorgesetzten oder der Personalabteilung dazu aufgefordert, dann hätte Sie das Verhandeln können.
Ich denke aber eher nicht.
Erstellt am 25.11.2019 um 13:54 Uhr von nicoline
Amanda
*Nun kommt die Kollegin einen 4 Tag zusätzlich*
nur einmal, öfter oder dauerhaft? Weil sie es möchte oder weil der AG es möchte?