Erstellt am 25.11.2019 um 09:27 Uhr von Kjarrigan
Der ASA setzt sich aus den verschiedensten Personen zusammen.
u.a AG-Vertretern, BR-Vertretern, Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft, Fachkraft für Arbeitssicherheit, sonstigen)
Wenn es eine BV zum ASA gibt könnte dort drinstehen, wer den Vorsitz hat oder wie er gewählt wird.
Ansonsten wählt die ASA mitglieder wahrscheinlich ihren Vorsitzenden aus ihrer Mitte
und dann kann er auch wieder abgewählt warden.
Erstellt am 25.11.2019 um 10:11 Uhr von stehipp
Selbiges gilt wohl für die Entsendung des BR-Vertreters in den Ausschuss.
Der BR entsendet aus seiner Mitte und kann im Gegenzug auch beschließen zukünftig jemand anderes zu entsenden.
Das so etwas während der Abwesenheit der betreffenden Person nicht gerade kollegial ist bleibt davon unberührt.
Erstellt am 25.11.2019 um 10:19 Uhr von celestro
"Das so etwas während der Abwesenheit der betreffenden Person nicht gerade kollegial ist bleibt davon unberührt."
Und wenn es ggf. keinen Stellvertreter gab und man deshalb handeln "musste"?