Abwahl aus Ausschuss
Hallo zusammen, war 1 jahr lang Vorsitzender des Aschusses für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Gewählt von den BR Mitgliedern. Nun bin ich dem Geschäftsführer zu mächtig mit dem Ausschuss und hat mich durch Einfluss der BR Mitgleider abwählen lassen in der Zeit wo ich krank war. Ich konnte dazu nicht Stellung nehmen. Muss ich das so hinnehmen oder gibt es dafür Fristen. Danke für Infos dazu. Nicht Vorsitzender vom ASA Ausschuss gewesen.
Community-Antworten (3)
25.11.2019 um 10:27 Uhr
Der ASA setzt sich aus den verschiedensten Personen zusammen. u.a AG-Vertretern, BR-Vertretern, Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft, Fachkraft für Arbeitssicherheit, sonstigen)
Wenn es eine BV zum ASA gibt könnte dort drinstehen, wer den Vorsitz hat oder wie er gewählt wird. Ansonsten wählt die ASA mitglieder wahrscheinlich ihren Vorsitzenden aus ihrer Mitte und dann kann er auch wieder abgewählt warden.
25.11.2019 um 11:11 Uhr
Selbiges gilt wohl für die Entsendung des BR-Vertreters in den Ausschuss. Der BR entsendet aus seiner Mitte und kann im Gegenzug auch beschließen zukünftig jemand anderes zu entsenden. Das so etwas während der Abwesenheit der betreffenden Person nicht gerade kollegial ist bleibt davon unberührt.
25.11.2019 um 11:19 Uhr
"Das so etwas während der Abwesenheit der betreffenden Person nicht gerade kollegial ist bleibt davon unberührt."
Und wenn es ggf. keinen Stellvertreter gab und man deshalb handeln "musste"?
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