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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsräte auch kündbar wegen Rolle als Betriebsrat?

T
ThorstenN
Nov 2019 bearbeitet

Hallo, aktuell gibt es einen Fall bei SAP, wo ein Betriebsrat in seiner Rolle als Betriebsrat gekündigt werden soll. Er hat offensichtlich betriebsöffentlich Personalprozesse kritisiert, die dem Arbeitgeber gar nicht passten.

Kann man als Arbeitnehmervertreter dafür fristlos entlassen werden?

Dann noch: Der Personalausschuss mit 7 Personen hat dem Rausschmiss zugestimmt. Kurze Zeit danach hat der Gesamtbetriebsrat mit 43 Personen dem Rausschmiss explizit mit Mehrheit widersprochen!

Die Kündigung ging wohl trotzdem raus. War das bereits ein Formfehler, weil es sich ja um einen Korrekturbeschluss vor Ausspruch der Kündigung handelte.

Das Ganze geht offenbar seit Monaten durch die Presse, Funk und Fernsehen!

Wie seht Ihr den Fall?

37508

Community-Antworten (8)

M
Moreno

24.11.2019 um 19:24 Uhr

Der Betriebsrat muss der Kündigung zustimmen und nicht der Auschuss auch wenn dem sonst die personellen Entscheidungen übertragen worden sind. Ist aber nur meine Meinung wie heißt es so schön...vor Gericht und in Gottes Hand ;-)

K
kratzbürste

24.11.2019 um 20:32 Uhr

Der GBR hat da gar keine Karten im Spiel. Oder meintest du das gesamte Gremium?

Den Prozess wird der AG wahrscheinlich verlieren. Aber darum geht's ihm nicht. Es geht um Mürbemachen und Angst verbreiten.

Und mit der richtigen Summe wird man auch unliebsame Zeitgenossen meistens los.

C
celestro

25.11.2019 um 10:51 Uhr

"Den Prozess wird der AG wahrscheinlich verlieren."

Da sollte man sich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.

"Die Kündigung ging wohl trotzdem raus. War das bereits ein Formfehler, weil es sich ja um einen Korrekturbeschluss vor Ausspruch der Kündigung handelte."

Wieso Formfehler? Ein BR kann im Normalfall den Ausspruch der Kündigung nicht aufhalten. Selbst wenn widersprochen wird. Der AG kann bei Gericht die Zustimmungsersetzung einklagen und dann direkt die Kündigung raus hauen. Selbst wenn der BR einstimmig widersprochen hat. Ob die Kündigung am Ende Bestand hat oder nicht ist dann eine andere Sache.

P
paula

25.11.2019 um 12:20 Uhr

gehen wir mal ein wenig weg von dem Fall bei SAP (den hier wohl niemand kennt und beurteilen kann). Das BAG hat schon im Beschluss 7 ABR 69/13 geurteilt, dass bei Verstößen eines Betriebsratsmitglieds gegen betriebsverfassungsrechtliche Pflichten, die nicht zugleich eine Verletzung der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis darstellen, keine arbeitsrechtliche Maßnahmen möglich sind. Wenn auch arbeitsvertragliche Pflichten verletzt werden sind natürlich auch Maßnahmen wie Abmahnung und Kündigung möglich. Daher wird man im vorliegenden Fall genau schauen müssen, was hier betroffen ist. Ggf. auch wahrheitswidrige Aussagen können nämlich auch das Arbeitsverhältnis betreffen und können dann entsprechende Maßnahmen nach sich ziehen

M
Matze

25.11.2019 um 12:38 Uhr

Ich stimme Moreno zu. Hier geht es doch um einen "Betriebsrat", dem gekündigt wird. Dies geht nur mit formgerechter Zustimmung des Betriebsrat (§103 BetrVG). "Rolle als Betriebsrat gekündigt..." Was soll das heißen? Soll er weiterhin Mitarbeiter bleiben? Solche Kündigungen sind gesetzlich nicht vorgesehen.

C
Catweazle

25.11.2019 um 15:50 Uhr

Beim Gütetermin hatte Arbeitsrichterin Fath den Fall als außergewöhnlich beschrieben und von einem "schwierigen Spannungsfeld" gesprochen. Natürlich, hatte sie erklärt, dürfe ein Betriebsrat den Arbeitgeber kritisieren, auch pointiert. Andererseits könne man es dabei auch übertreiben. Noch, sagte sie Mitte Oktober, habe sie sich keine Meinung gebildet. Für den Ausgang der Klage auf Wiedereinstellung sprach sie von einer 50:50-Chance. Quelle: Rhein-Neckar-Zeitung 2.11.2019

C
celestro

25.11.2019 um 16:00 Uhr

"Anfang August war ihm außerordentlich und fristlos gekündigt worden. Der Walldorfer Softwarekonzern begründet das damit, dass das Betriebsratsmitglied mit Massen-E-Mails an SAP-Mitarbeiter, so genannten Newslettern, die zum Teil unwahre und aggressive Äußerungen enthalten haben sollen, den Betriebsfrieden gestört habe. Bei einem Gütetermin vor dem Mannheimer Arbeitsgericht Mitte Oktober sprach die Rechtsanwältin Barbara Reinhard, die SAP vertritt, von polemischen, diffamierenden und ehrverletzenden Äußerungen.

https://www.rnz.de/wirtschaft/wirtschaft-regional_artikel,-gekuendigter-betriebsrat-sap-stimmt-aussergerichtlichem-verfahren-zu-_arid,476844.html"

Also Nein, es geht nicht darum, das er sein BR-Amt abgibt, aber weiterhin MA bleiben soll.

weiter:

"Die Zustimmung erteilte in diesem Fall ein siebenköpfiger “Ausschuss für personelle Einzelmaßnahmen” (PEM), an den der Betriebsrat die Entscheidung delegiert hatte. Kurz darauf stimmte jedoch noch einmal der gesamte Betriebsrat ab – und lehnte die Kündigung ab. Fraglich ist nun unter anderem, ob die Entscheidung überhaupt an den Ausschuss delegiert werden durfte. Und ob die zweite Abstimmung irgendeinen Wert hat."

oder

"Große Einigkeit herrscht im SAP-Betriebsrat offenbar ohnehin nicht. Das 43-köpfige Gremium ist stark zersplittert, derzeit gibt es zehn verschiedene Gruppierungen – die zum Teil sehr verschiedene Interessen vertreten. Es gibt Berichte über Schmutzkampagnen und gegenseitige öffentliche Diffamierungen. Unter anderem war die Rede von systematischen Diskreditierungskampagnen. Bei der zurückliegenden Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sah sich die Personalabteilung veranlasst, um die Wahrung des Betriebsfriedens zu bitten…"

krass .............

G
ganther

25.11.2019 um 18:15 Uhr

wir hatten schon mal einen Austausch mit einem Teil des Gremiums.... Holla da geht es ab. Typischer Fall eines Gremiums, dass sich durch seine Zerstrittenheit selber schwächt. Wenn man aber sieht, wie damals der BR bei SAP gegründet wurde, eigentlich auch kein Wunder, dass das nicht gut geht. https://www.boeckler.de/pdf/magmb_2006_11_Girndt.pdf

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