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Überstunden während der Ausbildung

N
NH
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind dabei eine BV bez. Überstundenregelung zu verhandeln.

Wie sieht das denn aus mit Überstunden für Azubis? Was ist zu beachten? Wir haben Azubis unter und über 18 Jahren.

Viele Grüße NH

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Community-Antworten (3)

K
Konrad

19.05.2008 um 17:48 Uhr

Zu beachten sind vor allem die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bei Minderjährigen bezüglich Dauer der Arbeitszeit, Ruhepausen, Fünf-Tage-Woche, Urlaub und gefährlichen Arbeiten.

Im Übrigen sollten Azubis lernen und nicht als billige Hilfskraft dienen, deshalb ist Mehrarbeit während der Ausbildung nicht vorgesehen !

P
pirat

20.05.2008 um 08:36 Uhr

@ NH ergänzend zu Konrad...

wissenswertes findest du hier, oder bei der Jugenvertretung der GEW.

http://www.guss-net.de/05_Service/01_Download/03_Recht_und_System_des_Arbeitsschutzes/5_Jugendarbeitsschutz.pdf

W
Waschbär

20.05.2008 um 09:56 Uhr

@NH, zu Beachten, solltest Du das Auzubis Menschen sind die eine Ausbildung machen, oft mit wenig Geld. Deshalb KEINE überstunden für Azubis !Oft finden sich schnon regelungen im Tarif oder aber in der Auzubi Vergütung, was aussagt das die Azubis keinerlei "mehr Geld" bekommen

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