Vom Dienst nach Hause geschickt, weil keine Arbeit gabs!
Ich arbeite im Krankentransport in Berlin als Vollzeit! Vor 2 Wochen geplant am Donnerstag 21.11.19 zu arbeiten, ich komme zur Firma, ziehe mich um, fertig zum Dienstbeginn, dann sagt der Arbeitgeber, Du musst heute nach Hause gehen, dafür einen anderen Tag arbeiten, ohne mir für den Donnerstag was zu zahlen!
Frage: Kann der Arbeitgeber sowas machen, ohne was zu zahlen? Weil ich mir für diesen Tag Zeitgenommen habe! Weil ich keine weiter Sachen wegen geplanten Dienst machen konnte! Weil ich bis zur Firma gekommen war! Weil ich sogar 2 Tickets für Hin-und Zurück gebraucht habe??
Vielen herzlichen Dank! LG Soltan
Community-Antworten (8)
22.11.2019 um 20:23 Uhr
Soltan, arbeitest du Vollzeit oder Teilzeit oder hast du einen Arbeitsvertrag, in dem Arbeit auf Abruf vereinbart ist?
22.11.2019 um 20:36 Uhr
Selbst bei einem AV mit Arbeit auf Abruf muss hier der AG meiner Ansicht nach die ausgefallene Arbeit vergüten. Arbeit auf Abruf bedeutet nicht das der AN wieder nach Hause geschickt werden darf!
22.11.2019 um 20:45 Uhr
Sehe ich wie Moreno. Der AG kann den AN nicht erst kommen lassen und dann wieder Heim schicken. Durch sein erscheinen hat der AN signalisiert das er Arbeiten will. Also ist der AG nun in Annahmeverzug nach §615 BGB.
23.11.2019 um 01:10 Uhr
Hallo Moreno, genau so kenne ich es auch von früher!
Der neue AG will kein Cent dafür zahlen!
23.11.2019 um 01:12 Uhr
Hallo Nicoline, ich arbeite als Vollzeit, allerdings erst seit 2 Monaten bei dieser Firma!
23.11.2019 um 01:15 Uhr
Er wird es aber müssen. Plus dem Fahrgeld. Entweder der BR spricht mal beim AG vor und erklärt ihm die rechtliche Lage, oder ein Fachanwalt vom betroffenem Kollegen.
23.11.2019 um 01:16 Uhr
Hallo Dummerhund, bei meiner früheren AG war es so, dass in einem Arbeitsausfall der AN 4 Stunden bezhlt bekommen hat, falls der AN zum Dienst gekommen ist!
25.11.2019 um 08:35 Uhr
Wenn du erst seit zwei Monaten dort arbeitest, dann bist du wahrscheinlich noch in der Probezeit. Sicherlich ist dein Chef im Annahmeverzug nach § 615 BGB. Sicherlich würdest du eine Auseinandersetzung juristisch gewinnen. Ziemlich sicher wäre aber dein Arbeitsverhältnis zum Ende der Probezeit beendet, ohne Angabe von Gründen. recht haben und recht bekommen sind mitunter verschiedene Sachen.
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