Erstellt am 22.11.2019 um 19:23 Uhr von nicoline
Soltan,
arbeitest du Vollzeit oder Teilzeit oder hast du einen Arbeitsvertrag, in dem Arbeit auf Abruf vereinbart ist?
Erstellt am 22.11.2019 um 19:36 Uhr von Moreno
Selbst bei einem AV mit Arbeit auf Abruf muss hier der AG meiner Ansicht nach die ausgefallene Arbeit vergüten. Arbeit auf Abruf bedeutet nicht das der AN wieder nach Hause geschickt werden darf!
Erstellt am 22.11.2019 um 19:45 Uhr von Dummerhund
Sehe ich wie Moreno. Der AG kann den AN nicht erst kommen lassen und dann wieder Heim schicken. Durch sein erscheinen hat der AN signalisiert das er Arbeiten will. Also ist der AG nun in Annahmeverzug nach §615 BGB.
Erstellt am 23.11.2019 um 00:10 Uhr von Soltan
Hallo Moreno, genau so kenne ich es auch von früher!
Der neue AG will kein Cent dafür zahlen!
Erstellt am 23.11.2019 um 00:12 Uhr von Soltan
Hallo Nicoline, ich arbeite als Vollzeit, allerdings erst seit 2 Monaten bei dieser Firma!
Erstellt am 23.11.2019 um 00:15 Uhr von Dummerhund
Er wird es aber müssen. Plus dem Fahrgeld. Entweder der BR spricht mal beim AG vor und erklärt ihm die rechtliche Lage, oder ein Fachanwalt vom betroffenem Kollegen.
Erstellt am 23.11.2019 um 00:16 Uhr von Soltan
Hallo Dummerhund, bei meiner früheren AG war es so, dass in einem Arbeitsausfall der AN 4 Stunden bezhlt bekommen hat, falls der AN zum Dienst gekommen ist!
Erstellt am 25.11.2019 um 07:35 Uhr von seehas
Wenn du erst seit zwei Monaten dort arbeitest, dann bist du wahrscheinlich noch in der Probezeit. Sicherlich ist dein Chef im Annahmeverzug nach § 615 BGB. Sicherlich würdest du eine Auseinandersetzung juristisch gewinnen. Ziemlich sicher wäre aber dein Arbeitsverhältnis zum Ende der Probezeit beendet, ohne Angabe von Gründen. recht haben und recht bekommen sind mitunter verschiedene Sachen.