Erstellt am 19.05.2008 um 13:57 Uhr von Mona-Lisa
@wahlmax,
die Wählerliste MUSS der AG erstellen und dem Wahlvorstand zur Verfügung stellen!
"Ohne eine Wählerliste, die den Anforderungen der WO entspricht, kann die Wahl nicht durchgeführt werden. Daher stellt die Verletzung der Mitwirkungspflichten des AG bei der Erstellung der Wählerliste einen eindeutigen Verstoß gegen die Vorschrift des § 20 Abs. 1 BetrVG dar (Behinderung der BR-Wahl). Überdies ist eine derartige Handlungsweise des AG strafrechtlich relevant (vgl. § 119 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG)."
WO BetrVG DKK, § 30 Wahlvorstand, Wählerliste, RN. 2
genügt das?
An eurer Stelle würde ich diesen Absatz kopieren und dem AG mit einer weiteren Aufforderung zusenden.
Erstellt am 19.05.2008 um 14:20 Uhr von wahlmax
Danke für den rechtlichen Hinweis! Allerdings war die Frage: Wie lange darf der AG sich für die Liste Zeit lassen? Der AG hilft mit, aber ich möchte ja auch zeitnah Ergebnisse sehen. Also wie lage darf er sich Zeit lassen. 1 Woche, 4 Wochen? das war die eigentliche Frage.
Erstellt am 20.05.2008 um 04:11 Uhr von Kater Carlo
Hallo Wahlmax,
der AG hat unverzüglich eine Wählerliste zu erstellen.
Wie Mona Lisa schon sagte wäre das ansonsten eine Behinderung (Verschleppung) der BR Wahl,eine Woche sollte mehr als genug sein. In einem Betrieb in dem der AG 4 Wochen braucht um festzustellen wieviele MA bei ihm beschäftigt sind, kann dem Arbeitsrichter wohl kaum plausible Gründe nennen warum es so lange dauerte.
MfG
Kater Carlo
Erstellt am 20.05.2008 um 09:11 Uhr von wahlmax
Guten Morgen.
Jetzt habe ich von einem Rechtsanwalt die Antwort bekommen. 7 bis max. 10 Tage darf der AG sich Zeit lassen.
Übrigens schon klar, normalerweise sollte die Liste per Knopfdruck erstellte sein. Aber bei gibt es leider keine komplett automatisierte Personalabteilung, einige in Mutterschutz, freie und angestellt Vertreter und Leiharbeiter. Das zu sortieren dauert wohl etwas länger. Und zu guter letzt, der Betrieb hat den Insolvenzantrag stellen müssen, der gerade vom Verwalter geprüft wird.
Das sind natürlich auch genau die Gründe weshalb es nun Zeit wird einen BR zu installieren.
Danke für die Hinweise
Erstellt am 20.05.2008 um 19:52 Uhr von w-j-l
wahlmax,
das ist natürlich ein wenig spät, einen BR zu wählen.
Grundsätzlich gilt hier das Prinzip "unverzüglich", d.h. "ohne schuldhaftes Zögern".
Wenn der AG absichtlich verzögert, ist ein Verfahren nach § 23 BetrVG möglich.