Teilbetriebsübergang nach Erstellung der Wählerliste
Betriebsratswahl am 18.05.06 mit eingereichten Wahl-Vorschlägen
Besonderheiten:
- Teilbetriebsübergang zum 01.04.06
- Einspruchsfrist 30.04.06
- Widerspruch eingelegt
Fakten: Eine Vorschlagsliste enthält einen AN, der vorraussichtlich zum 01.04.06 in einen anderen Betrieb übergegangen ist. Widerspruch ist vom AN eingereicht worden. Frage:
- Wie ist mit dieser Vorschlagsliste umzugehen?
- Was bedeutet dies für die gesamte Wählerliste?
- Sind die übergegangenen AN aus der Wählerliste spätestens nach der Widerspruchsfrist aus der Wählerliste zu streichen?
Vielen DAnk für Eure Mithilfe MfG KAOS4
Community-Antworten (1)
23.04.2006 um 14:23 Uhr
Hallo KAOS4 Da es in diesem geschilderten Fall so viel Ungereimtheiten gibt würde ich empfehlen das über einen Arbeitsrechtler prüfen zu lassen. Gruß BMW
Verwandte Themen
Teilbetriebsübergang
ÄlterHallo, bei uns steht ein Teilbetriebsübergang an. Von der Muttergesellschaft (Tarifvertrag) in die tariffreie Tochter - sicherlich nicht unüblich heutzutage. Die betroffenen Mitarbeiter nehmen ihr tar
Teilbetriebsübergang nach § 613a / neue Arbeitsverträge
ÄlterHallo Br´ler, unser Unternehmen eine GmbH wurde an einen Konzern verkauft. Nunmehr wurde uns mitgeteilt, dass durch die neue Organisationsstruktur per 01.10.2007 einen Teilbetriebsübergang nach § 6
Teilbetriebsübergang
ÄlterHallo zusammen, darf ein Teilbetriebsübergang ohne zustimmung des BR überhaupt von statten gehen... Hier ist das Problem, das der AG den Betriebsrat einfach außen vor läst, und die MA die übergehe
Befristung endet vor BR-Wahl, Wählerliste?
ÄlterLiebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben eine Frage zur Erstellung der Wählerliste. Wir haben ca. 20 Mitarbeiter, deren Arbeitsverträge vor der Betriebsratswahl aber nach Erstellung der Wählerliste
Juristische Stolpersteine zum Thema Listenführer sowie Prüfung Kandidatenlisten
ÄlterIch möchte ein paar kurze Szenarien in de Raum stellen und bitte die Erfahrenen um Rat. Generell geht es um die Verantwortung von Listenführern - ggf. auch der Prüfpflicht des Wahlvortand Fallb