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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Teilbetriebsübergang nach Erstellung der Wählerliste

K
KAOS4
Nov 2016 bearbeitet

Betriebsratswahl am 18.05.06 mit eingereichten Wahl-Vorschlägen

Besonderheiten:

  1. Teilbetriebsübergang zum 01.04.06
  2. Einspruchsfrist 30.04.06
  3. Widerspruch eingelegt

Fakten: Eine Vorschlagsliste enthält einen AN, der vorraussichtlich zum 01.04.06 in einen anderen Betrieb übergegangen ist. Widerspruch ist vom AN eingereicht worden. Frage:

  1. Wie ist mit dieser Vorschlagsliste umzugehen?
  2. Was bedeutet dies für die gesamte Wählerliste?
  3. Sind die übergegangenen AN aus der Wählerliste spätestens nach der Widerspruchsfrist aus der Wählerliste zu streichen?

Vielen DAnk für Eure Mithilfe MfG KAOS4

3.01701

Community-Antworten (1)

B
BMW

23.04.2006 um 14:23 Uhr

Hallo KAOS4 Da es in diesem geschilderten Fall so viel Ungereimtheiten gibt würde ich empfehlen das über einen Arbeitsrechtler prüfen zu lassen. Gruß BMW

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