Erstellt am 19.05.2008 um 10:44 Uhr von Mona-Lisa
@Mark.01,
eine Betriebsvereinbarung wird zwischen AG und Belegschaft (BR und evtl. Hilfe der Gewerkschaft!) verhandelt und von diesen beiden - BR und AG - wenn alle Unstimmigkeiten beseitigt sind unterschrieben!
Wenn ihr diese "sogenannte" BV unterschreibt, ist sie allerdings gültig!
Erstellt am 19.05.2008 um 11:08 Uhr von kinglord
Dieser BV ist ungültig, auf keinen fall unterschreiben.
Ein BV sollte vom BR und GL gemacht werden und nicht ein Entwurf geschrieben und dem BR zur unterschrift vorgelegt werden.
Erstellt am 19.05.2008 um 11:31 Uhr von galaxy
@kinglord
diese sogenannte BV ist weder ungültig noch gültig.
ABER wenn der BR diese BV unterschreibt, dann ist sie sehr wohl gültig, so wie Mona-Lisa es schreibt, dann fragt nachher keiner mehr, wie sie zustandegekommen ist.
@Mark.01
nicht unterschreiben, AG zu Gespräch über die BV auffordern und fragen, warum er (AG) einen Abteilungsleiter aufgefordert hat, mit einer PDL eine BV zu erstellen ohne Beteiligung des BR. Gleichzeitig mitteilen, dass ihr als BR diese Vorlage so auf keinen Fall unterschreibt und Verhandlungen über die BV aufnehmen wollt.
Erstellt am 19.05.2008 um 12:08 Uhr von packer
Hey, und Frist setzen! Erstmal zwei Wochen für den Anfang sollten genügen und sofort prüfen ob der Gegenstand der BV mitbestimmungspflichtig ist... dann kann so eine BV bei Scheitern vor eine Einigungsstelle gebracht werden, das ist ja auch ganz gut zu wissen für die Eigene Verhandlungsposition. Und beim AG nachfragen was für eine wirre Auffassung der Abteilungsleiter denn hat...