Mitbestimmung bei BV
Hallo.. Frage Mitbestimmung ! Ein Leiter einer Abteilung hat mit der Plegedienstleitung eine BV geschlossen. Dann wird die BV von den Abteilungen und der GF unterschrieben, danach an den BR. (keine Info an den BR, nur zur Unterschrift!!) Ist die BV rechtskräftig? Muss nicht erst der BR einen Beschluss fassen?
Community-Antworten (4)
19.05.2008 um 12:44 Uhr
@Mark.01, eine Betriebsvereinbarung wird zwischen AG und Belegschaft (BR und evtl. Hilfe der Gewerkschaft!) verhandelt und von diesen beiden - BR und AG - wenn alle Unstimmigkeiten beseitigt sind unterschrieben!
Wenn ihr diese "sogenannte" BV unterschreibt, ist sie allerdings gültig!
19.05.2008 um 13:08 Uhr
Dieser BV ist ungültig, auf keinen fall unterschreiben. Ein BV sollte vom BR und GL gemacht werden und nicht ein Entwurf geschrieben und dem BR zur unterschrift vorgelegt werden.
19.05.2008 um 13:31 Uhr
@kinglord
diese sogenannte BV ist weder ungültig noch gültig. ABER wenn der BR diese BV unterschreibt, dann ist sie sehr wohl gültig, so wie Mona-Lisa es schreibt, dann fragt nachher keiner mehr, wie sie zustandegekommen ist.
@Mark.01
nicht unterschreiben, AG zu Gespräch über die BV auffordern und fragen, warum er (AG) einen Abteilungsleiter aufgefordert hat, mit einer PDL eine BV zu erstellen ohne Beteiligung des BR. Gleichzeitig mitteilen, dass ihr als BR diese Vorlage so auf keinen Fall unterschreibt und Verhandlungen über die BV aufnehmen wollt.
19.05.2008 um 14:08 Uhr
Hey, und Frist setzen! Erstmal zwei Wochen für den Anfang sollten genügen und sofort prüfen ob der Gegenstand der BV mitbestimmungspflichtig ist... dann kann so eine BV bei Scheitern vor eine Einigungsstelle gebracht werden, das ist ja auch ganz gut zu wissen für die Eigene Verhandlungsposition. Und beim AG nachfragen was für eine wirre Auffassung der Abteilungsleiter denn hat...
Verwandte Themen
News- Mitbestimmung
ÄlterWenn es nach dem Willen der EU geht, wird es zukünftig eine weitere Unternehmensform geben – die „Europäische Privatgesellschaft“, kurz SPE. Diese Unternehmensform, so das Argument aus Brüssel, soll k
Einsatz von Ein-Euro-Jobbern ist mitbestimmungspflichtig
ÄlterMan glaubt es kaum! Neuer Beschluß. Fundstelle www.arbeitsrecht.de Der Einsatz von so genannten Ein-Euro-Kräften bei den Verwaltungsbehörden in Hessen unterliegt der Mitbestimmung des jeweiligen P
Mitbestimmung bei Zielvereinbarungen
ÄlterWir sind ein tarifgebundenes Unternehmen der Metallbranche. (1) Etliche Angestellte (teils gewerkschaftlich organisiert, größtenteils nicht) haben sog. AT-Verträge, teilweise bewegt sich ihr Grunden
Mitbestimmung nicht wahrnehmen, rechtliche Nachteile
ÄlterWir arbeiten zurzeit an einer BV bezüglich Leistungsbonus. Globales System, Globales Unternehmen. Wir unterliegen keinem Tarif. Dadurch haben wir nur Mitbestimmung bei der Verteilung. Über die Pu
Mitbestimmung bei Prä-BR-Themen?
ÄlterIm Betrieb wurde ein BR gegründet. Im Laufe der noch jungen Amtsperiode wird dem BR bekannt, dass mittels einer vor BR-Gründung eingeführten und seitdem genutzten technischen Einrichtung ohne Wissen