Beschlussfassung, wenn BR Mitglieder in Urlaub
Liebe KollegInnen, wir haben diese Woche 3 Beschlüsse zu fassen. Da vier unserer BR Mitglieder, einschließlich Ersatzmitglied, in Urlaub sind, wären wir nicht beschlußfähig. Allerdings könnten zwei Betriebsräte aus ihrem Urlaub kommen und an der BR Sitzung teilnehmen. Wären somit die in dieser Sitzung beschlossenen Beschlüsse in ordnung? Ich denke schon, oder? Schöne Grüße Daniel
Community-Antworten (7)
19.05.2008 um 11:07 Uhr
@Daniel, die BR-Kollegen können auch wenn sie Urlaub haben (und nicht gerade auf Mallorca die Sonne anbeten!) an der Sitzung teilnehmen und die Beschlüsse wären auch in Ordnung, Aber könntet ihr die Sitzung nicht verschieben bis alle BR's wieder im Hause sind? Gerade bei Beschlüssen ist es m. M. nach besser, dass möglichst alle BR-Mitglieder anwesend sind.
19.05.2008 um 12:21 Uhr
Hallo Mona -Lisa, vielen Dank für die Antwort. Es geht aber um Kündigungen von Kolleginnen und Kollegen und da sind die Fristen etwas knapp. Aber die Kollegen, die vom Urlaub zurückkommen sind ja gut informiert über die Situation, so dass wir im Sinne unserer auszustellenden KollegInnen handeln können. schöne grüße Daniel
19.05.2008 um 12:34 Uhr
@Daniel, der Anlass für eure Sitzung ist ja nicht gerade schön..... Es geht gleich um mehrere Kündigungen?
19.05.2008 um 12:40 Uhr
ja, bei uns geht es zur zeit nicht gerade rosig zu. Tropfenweise werden KollegInnen gekündigt, so dass man ja kein Sozialplan aufstellen muss. Schlimm ist ja, dass wir nicht so ein großer Haufen sind und wir uns alle recht gut kennen, geht einem schon recht nah. Dieses Mal werden zwei Kolleginnen und 1 Kollege vor die Tür gesetzt.
19.05.2008 um 12:48 Uhr
@Daniel, ihr werdet doch wohl richtig reagieren und die Anhörung nach der Frist ohne Kommentar zurückgeben! Den Kollegen kann man nur empfehlen sofort nach Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage (3 Wochen Frist!) einreichen.
19.05.2008 um 12:54 Uhr
ja, genau das raten wir den Kollegen auch. Kann man eigentlich den zu kündigenden KollegInnen schon sagen, dass sie gekündigt werden sollen noch bevor wir auf die Anhörung reagieren? Das heisst also noch in dieser 1-wöchiger Frist? Uns wäre es lieber, dass wir mit ihnen reden bevor sie kommentarlos die Kündigung erhalten....
19.05.2008 um 12:59 Uhr
@Daniel, mit den betroffenen Kollegen zu reden ist der erste Schritt, den ihr nach Erhalt der Kündigung machen müsst! Das BetrVG sagt zwar "soll", was ja kein "muss" ist, aber ihr seid die Vertreter der Kollegen und da seh ich es als eine oberste Pflicht als Betriebsrat, dass die 3 von euch hören, was ihr AG vorhat!
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