Erstellt am 22.11.2019 um 08:11 Uhr von takkus
Setze auf die TO: Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens wegen groben Verstoßes gegen das BetrVG. Hier: nichtteilnahme an Sitzungen.
Wird vermutlich nicht funktionieren: dafür muss man beschlussfähig sein.
Erstellt am 22.11.2019 um 08:20 Uhr von rtjum
wie viele Mitglieder habr ihr und wie viele melden sich denn nicht ab?
Wenn sie sich nicht abmelden dann kannst Du auch nicht nachladen.
Erstellt am 22.11.2019 um 10:09 Uhr von celestro
"Wenn sie sich nicht abmelden dann kannst Du auch nicht nachladen."
Jein ... wir hatten bei uns in der Abteilung mal sehr viele BRM. Die haben sich in der Pause ja auch mal unterhalten und so wusste der BRV auch, wann Sie Urlaub hatten.
Erstellt am 22.11.2019 um 11:33 Uhr von BR.H
Wir sind ein 5 Gremium und 2 davon sind AG BR Mitglieder.
Wir arbeiten in unterschiedlichen Schichten und haben einen festen Tag wo BR Sitzung stattfindet.
An den Tag wo die Beschlüsse in der TOP stehen melden die sich bei dem Arbeitgeber das sie nicht kommen weil es den nicht gut geht ,ohne eine krankenmeldung abzugeben. Den BR wird das 10min vor der Sitzung mitgeteilt.
Wie kann ich da vorgehen?
Erstellt am 22.11.2019 um 11:47 Uhr von rtjum
Zitat BR-H "Den BR wird das 10min vor der Sitzung mitgeteilt.
Wie kann ich da vorgehen?"
10min vor der Sitzung, dann halt nachladen, was willst denn sonst machen? Krank ist krank und eine Krankmeldung braucht man nun mal nicht am ersten TAG, es sei denn ihr habt das anders geregelt.
Erstellt am 22.11.2019 um 11:57 Uhr von Challenger
Zitat BR.H :
Wir sind ein 5 Gremium und 2 davon sind AG BR Mitglieder.
Wenn 2 BRM von 5 BRM fehlen und nicht nachgeladen werden kann, sind 3 BRM auf jedenfall beschlussfähig.
Erstellt am 22.11.2019 um 11:57 Uhr von rtjum
und wenn der AG euch das nicht mitteilt, dann seid ihr doch mit den restlichen 3 beschlußfähig. der BRV weiß von keiner Verhinderung und kann also dann auch nicht nachladen.
Erstellt am 22.11.2019 um 12:33 Uhr von stehipp
Offensichtlich will euch der AG mit dem Verhalten ja Steine in den Weg legen. Also müsst ihr in auch etwas ärgern.
Macht doch einfach mehr Sitzungen. Ihr seit nicht beschlussfähig, ok schade, dann müssen wir uns halt morgen nochmal treffen, und übermorgen, überübermorgen......
Könnte auf Dauer für den AG ziemlich unangenehm werden, da ihr ja jedesmal den Arbeitsplatz verlasst, einige Zeit weg seid.
Falls der AG dazu was sagt, zerknirscht wirken, ..... wir würden ja gerne anders, aber leider bekommen wir die Infos über Krankheiten erst soooo spät, dass wir nicht mehr reagieren können.
Erstellt am 22.11.2019 um 14:48 Uhr von ganther
"Offensichtlich will euch der AG mit dem Verhalten ja Steine in den Weg legen."
was heutzutage alles so offensichtlich ist. Ich besitze leider nicht so tolle spirituelle Kräfte...
Was spricht aber eigentlich dagegen, kurzfristigst nachzuladen? Ist doch eigentlich nicht so schwer
Erstellt am 22.11.2019 um 15:31 Uhr von Pjöööng
"Was spricht aber eigentlich dagegen, kurzfristigst nachzuladen? Ist doch eigentlich nicht so schwer."
Yepp!
Entweder erklären sich die zwei Freunde VOR der Sitzung als verhindert, dann lädt man als BRV die ersten zwei Ersatzmitglieder ein, ggf. auch per E-Mail ganz kurzfristig. Ob die dann kommen oder nicht ist eigentlich ziemlich egal, da das Gremium auch zu dritt beschlussfähig ist.
Oder die zwei Freunde äußern sich nicht vor der Sitzung, dann wird auch nicht nachgeladen (da der BRV nicht weiß ob sie verhindert sind) und man ist zu dritt beschlussfähig.
Wo ist dann das Problem? Fehlt dem BRV dann das Stöckchen zum Drüberspringen?