Was heißt rechtzeitig - bei Einladuung zu BR-Sitzungen?
Guten Morgen, in § 29 BetrVG heißt es, die Einladungen müßen "rechtzeitig" zugestellt werden. Wer sagt, was rechtzeitig ist? Ich arbeite gerade an einer Geschäftsordnung und möchte sicher sein. Ist ein Tag vor der Sitzung auch noch rechtzeitig?
Gruß anni
Community-Antworten (3)
16.11.2007 um 09:47 Uhr
Hallo Rechtzeitig bedeutet, dass man sich auf die Teilnahme einstellen, Vorbereitungen treffen, dem Vorsitzenden eine etwaige Verhinderung miteilen und u. U. auf eine Verlegung der Sitzung hinwirken kann. In Eilfällen ist eine kurzfristige Einladung möglich. In welcher Form und mit welchen Fristen Ladungen durch den BR - Vorsitzenden zu erfolgen haben, ist deshalb zweckmäßigerweise in der Geschäftsordnung festzulegen. Ein Tag ist natürlich sehr kurzfristig um sich vorzubereiten und eventuell noch Ersatzmitglieder einzuladen, bei wichtigen Themen, die es zwingend notwendig machen zügig eine Sitzung einzuberufen, geht es manchemal sicher nicht anders. Ansonsten würde ich es lieber bei ca. 3 Tagen vorher halten, aber das solltet ihr für euch selbst entscheiden!
16.11.2007 um 09:57 Uhr
Danke carrie!
wir werden die Sache nochmal beraten.
16.11.2007 um 10:35 Uhr
Bei uns liegen die Regeltermine grundsätzlich fest, und wir führen auch "Abwesenheitslisten".
Trotzdem laden wir bereits eine Woche vorher. Allerdings wird dann die TO erst 2-3 Tage vor der Sitzung versandt.
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