Erstellt am 16.11.2007 um 08:47 Uhr von carrie
Hallo
Rechtzeitig bedeutet, dass man sich auf die Teilnahme einstellen, Vorbereitungen treffen, dem Vorsitzenden eine etwaige Verhinderung miteilen und u. U. auf eine Verlegung der Sitzung hinwirken kann. In Eilfällen ist eine kurzfristige Einladung möglich. In welcher Form und mit welchen Fristen Ladungen durch den BR - Vorsitzenden zu erfolgen haben, ist deshalb zweckmäßigerweise in der Geschäftsordnung festzulegen.
Ein Tag ist natürlich sehr kurzfristig um sich vorzubereiten und eventuell noch Ersatzmitglieder einzuladen, bei wichtigen Themen, die es zwingend notwendig machen zügig eine Sitzung einzuberufen, geht es manchemal sicher nicht anders. Ansonsten würde ich es lieber bei ca. 3 Tagen vorher halten, aber das solltet ihr für euch selbst entscheiden!
Erstellt am 16.11.2007 um 08:57 Uhr von anni
Danke carrie!
wir werden die Sache nochmal beraten.
Erstellt am 16.11.2007 um 09:35 Uhr von Robin H
Bei uns liegen die Regeltermine grundsätzlich fest, und wir führen auch "Abwesenheitslisten".
Trotzdem laden wir bereits eine Woche vorher. Allerdings wird dann die TO erst 2-3 Tage vor der Sitzung versandt.