Guten Morgen,
in § 29 BetrVG heißt es, die Einladungen müßen "rechtzeitig" zugestellt werden. Wer sagt, was rechtzeitig ist? Ich arbeite gerade an einer Geschäftsordnung und möchte sicher sein. Ist ein Tag vor der Sitzung auch noch rechtzeitig?

Gruß anni