Leiharbeiter Betriebsversammlung
Guten Morgen,
unsere GF macht morgen ab 13.30 Uhr eine Mitarbeiterversammlung, im Anschluss macht der Betriebsrat eine Betriebsversammlung. Wir haben in den Wochen vor Weihnachten immer unsere Peak Season und dadurch bedingt einige Leiharbeitnehmer. Diese sind für max. zwei Monate bei uns beschäftigt.
Sind diese Leiharbeiter berechtigt an der Betriebsversammlung teilzunehmen bzw. müssen sie zur Betriebsversammlung eingeladen werden? Und wie sieht es mit der Mitarbeiterveranstaltung der GF aus? Die GF hat heute über die Abteilungsleitung den Leiharbeitern mitteilen lassen, dass morgen die in der Frühschicht schon um 13.15 Uhr nach Hause gehen sollen und die für die Spätschicht erst um 15.15 Uhr kommen sollen. Ich habe für so einen Fall nichts gefunden, deswegen wäre es schön, wenn mir von euch jemand weiterhelfen könnte! :-)
Danke schon mal dafür.... Grüße
Community-Antworten (4)
21.11.2019 um 17:28 Uhr
Der Zweite Absatz unter 2. Durchführung könnte dir die Antwort wegen Der Betriebsversammlung geben.
21.11.2019 um 17:49 Uhr
Bei MA Versammlungen die der AG einberuft würde ich es ähnlich sehen, deshalb Kopiere ich mal von einer Seite https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/allgemeines/betriebsversammlung/
folgenden Absatz: Arbeitnehmer, die nicht an einer Betriebsversammlung teilnehmen Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, an einer Betriebsversammlung teilnehmen. Wenn ein Arbeitnehmer nicht an einer Betriebsversammlung teilnimmt, die während seiner Arbeitszeit stattfindet, ist er verpflichtet, normal zu arbeiten. Er hat dann selbstverständlich auch seinen “normalen” Lohnanspruch. Aber auch wenn er aufgrund der Betriebsversammlung nicht arbeiten kann, weil der Arbeitgeber z.B. den Betrieb wegen der Betriebsversammlung vorübergehend geschlossen hat, hat der arbeitswillige Arbeitnehmer Anspruch auf seine Vergütung.
Heisst, der AG wäre hier in Annahmeverzug § 615 BGB
21.11.2019 um 18:23 Uhr
"Sind diese Leiharbeiter berechtigt an der Betriebsversammlung teilzunehmen bzw. müssen sie zur Betriebsversammlung eingeladen werden? Und wie sieht es mit der Mitarbeiterveranstaltung der GF aus?"
Wie Du siehst, sind Sie teilnahmeberechtigt. Somit bist Du ziemlich spät dran, denn einzuladen ist ja deutlich früher. Und von Seiten des AG ist die Vorgehensweise eine ziemliche Frechheit.
Zumal:
"Die GF hat heute über die Abteilungsleitung den Leiharbeitern mitteilen lassen, dass morgen die in der Frühschicht schon um 13.15 Uhr nach Hause gehen sollen und die für die Spätschicht erst um 15.15 Uhr kommen sollen."
auch schon wesentlich früher hätte erfolgen müssen ... also "wenn überhaupt".
21.11.2019 um 19:50 Uhr
Hat also der AG mitteilen lassen!?! Und wie das mit eurer Mitbestimmung bzw. Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit aus?
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