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Kopie BR-Sitzung

A
angeln
Jan 2018 bearbeitet

hallo wer kann uns sagen ob der BR verpflichtet ist dem AG bzw.der GF eine Kopie des Protokolls der Betriebsratssitzung zukommen zu lassen da wir jede Menge schwierigkeiten haben mit unserem AG schreibt er uns seit Jahren vor wie oft und wie lange wir Sitzungen halten dürfen nun haben wir einen Anwalt für mehrere Dinge eingeschaltet und jetzt läuft gar nichts mehr und der AG will Kopien von unseren Protokollen ist das Recht??

6.793010

Community-Antworten (10)

K
Kölner

16.05.2008 um 20:05 Uhr

@angeln Nein das ist nicht rechtens... ...ein RA wird Euch vermutlich nur helfen, bei der Durchsetzung der Rechte, aber nicht was für Rechte Ihr habt. Schulung?

C
carrie

16.05.2008 um 20:05 Uhr

Natürlich nicht! Über die Dauer und den Zeitpunkt eurer Sitzungen entscheidet ihr ganz alleine. Ihr habt lediglich auf die betriebliche Notwendigkeit Rücksicht zu nehmen (§ 30 BetrVG). Da empfiehlt sich ein fester Rythmus über den ihr den AG unterrichtet, fertig. Dann weis jeder woran er ist. Protokolle einsehen geht schon mal gar nicht, wegen der Nichtöffentlichkeit der Sitzungen. Wäre ja auch noch schöner, wenn der AG über alle geplanten Projekte immer sofort informiert wäre.

M
Mona-Lisa

16.05.2008 um 20:08 Uhr

@carrie, aber die Passagen von den Protokollen, bei denen der AG "anwesend" war, darf er haben, oder? ;-))

C
carrie

16.05.2008 um 20:10 Uhr

@Mona - Lisa Na klar, hatte das auch erst geschrieben aber dann doch wieder gelöscht. Wie sind ja nicht so! ;-))

S
STAN01

16.05.2008 um 23:15 Uhr

Ich hätte sogar empfohlen, dem AG ein Protokoll von dem Teil zukommen zu lassen, an dem er selbst anwesend war! Die haben den Vorteil, dass man dann bei Bedarf einen "Beleg" hat und er sich nicht herausreden kann...

DB
Der Beisser

17.05.2008 um 23:12 Uhr

Hallo,

ist der Arbeitgeber zu einem Tagesordnungspunkt geladen, so wird es Notwendig den Arbeitgeber in einem Protokollauszug zu dem Tagesordnungspunkt zu informieren. Es ist ihm die Möglichkeit zu geben, in der nächsten Sitzung dem Protokoll zuzustimmen oder abzuändern.

Denn der Tagesordnungspunkt 1. ist: Besprechung und Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung!!!!!!!!

Es gibt bei der Hans- Böcklerstiftung Unterlagen zum Download!

P
pirat

17.05.2008 um 23:23 Uhr

@ Der Beisser ...so wird es Notwendig den Arbeitgeber in einem Protokollauszug zu dem Tagesordnungspunkt zu informieren. Es ist ihm die Möglichkeit zu geben, in der nächsten Sitzung dem Protokoll zuzustimmen oder abzuändern.... watt? Da hast du dich aber gewaltig (ver)bissen!

M
matze83

18.05.2008 um 03:22 Uhr

also wenn dann anmerkungen

P
Peanuts

18.05.2008 um 12:29 Uhr

§ 34 Abs. 2 BetrVG

B
Benno_BRB

19.05.2008 um 11:06 Uhr

Jungens "angelt" Euch schnellstens die Grundlagen. Ab zum Seminar und Petri Heil!

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