Erstellt am 16.05.2008 um 18:05 Uhr von Kölner
@angeln
Nein das ist nicht rechtens...
...ein RA wird Euch vermutlich nur helfen, bei der Durchsetzung der Rechte, aber nicht was für Rechte Ihr habt.
Schulung?
Erstellt am 16.05.2008 um 18:05 Uhr von carrie
Natürlich nicht!
Über die Dauer und den Zeitpunkt eurer Sitzungen entscheidet ihr ganz alleine. Ihr habt lediglich auf die betriebliche Notwendigkeit Rücksicht zu nehmen (§ 30 BetrVG). Da empfiehlt sich ein fester Rythmus über den ihr den AG unterrichtet, fertig. Dann weis jeder woran er ist.
Protokolle einsehen geht schon mal gar nicht, wegen der Nichtöffentlichkeit der Sitzungen. Wäre ja auch noch schöner, wenn der AG über alle geplanten Projekte immer sofort informiert wäre.
Erstellt am 16.05.2008 um 18:08 Uhr von Mona-Lisa
@carrie,
aber die Passagen von den Protokollen, bei denen der AG "anwesend" war, darf er haben, oder? ;-))
Erstellt am 16.05.2008 um 18:10 Uhr von carrie
@Mona - Lisa
Na klar, hatte das auch erst geschrieben aber dann doch wieder gelöscht. Wie sind ja nicht so! ;-))
Erstellt am 16.05.2008 um 21:15 Uhr von STAN01
Ich hätte sogar empfohlen, dem AG ein Protokoll von dem Teil zukommen zu lassen, an dem er selbst anwesend war! Die haben den Vorteil, dass man dann bei Bedarf einen "Beleg" hat und er sich nicht herausreden kann...
Erstellt am 17.05.2008 um 21:12 Uhr von Der Beisser
Hallo,
ist der Arbeitgeber zu einem Tagesordnungspunkt geladen, so wird es Notwendig den Arbeitgeber in einem Protokollauszug zu dem Tagesordnungspunkt zu informieren. Es ist ihm die Möglichkeit zu geben, in der nächsten Sitzung dem Protokoll zuzustimmen oder abzuändern.
Denn der Tagesordnungspunkt 1. ist: Besprechung und Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung!!!!!!!!
Es gibt bei der Hans- Böcklerstiftung Unterlagen zum Download!
Erstellt am 17.05.2008 um 21:23 Uhr von pirat
@ Der Beisser
...so wird es Notwendig den Arbeitgeber in einem Protokollauszug zu dem Tagesordnungspunkt zu informieren. Es ist ihm die Möglichkeit zu geben, in der nächsten Sitzung dem Protokoll zuzustimmen oder abzuändern.... watt? Da hast du dich aber gewaltig (ver)bissen!
Erstellt am 18.05.2008 um 01:22 Uhr von matze83
also wenn dann anmerkungen
Erstellt am 18.05.2008 um 10:29 Uhr von peanuts
Erstellt am 19.05.2008 um 09:06 Uhr von Benno_BRB
Jungens "angelt" Euch schnellstens die Grundlagen. Ab zum Seminar und Petri Heil!