Erstellt am 16.05.2008 um 16:10 Uhr von STAN01
Ich denke, dass ein freier Tag wie "Urlaub" gewertet wird - Damit dürfte das Einladen des Ersatzmitglieds rechtens sein.
Erstellt am 17.05.2008 um 11:31 Uhr von Catweazle
@Freitag,
eine dienstfreier Tag ist sicher kein Verhinderungsgrund. Das wurde hier auch schon öfter diskutiert.
Es wohl so wie Nachtschicht zu bewerten.
Erstellt am 19.05.2008 um 09:03 Uhr von Benno_BRB
@ Catweazle: Hier ist es doch aber sicher so, dass die Gründe für dieses "Dienstfrei" entscheidend sind, oder? Wenn ein Schichtarbeiter seine "freien" Tage im Anschluss an seine Arbeitswoche hat, dann hat er ja "Wochenende" obwohl es vielleicht grad Dienstag und Mittwoch ist. Oder er hat Ausgleichzeit für Stundenabbau oder ... oder...
Oder?
Erstellt am 19.05.2008 um 12:15 Uhr von Tamirasun
Hallo, da hab ich doch gerade nochmal etwas im BetriebsRAT kompakt gelesen:
Ladung nur im Verhinderungsfall:
Ein Ersatzmitglied darf nur zur Betriebsratssitzung eingeladen werden, wenn ein ordentliches Betriebsratsmitglied an der Sitzungsteilnahme verhindert ist. Eine Verhinderung kann sich aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen ergeben.
* Eine tatsächliche Verhinderung liegt z.B. bei Urlaub, Krankheit, Dienstreise, Elternzeit oder Seminarteilnahme vor.
* Aus rechtlichen Gründen verhindert ist ein Betriebsratskollege dann, wenn über eine Angelegenheit beraten oder beschlossen werden soll, die seine persönliche Rechsstellung betrifft ( z.B. wenn über seine Versetzung abgestimmt werden soll.)
Also das dazu....hab aber auch ne ganze Zeit gedacht Frei wäre ein Verhinderungsgrund.