Laden von Ersatzmitglied
Hallo zusammenm,
wenn ein BR Mitglied an dem Tag der Sitzung seinen freien Tag hat wird für ihn ein Ersatzmitglied geladen? Oder handelt es sich in diesem Fall nicht um einen anerkannten Verhinderungsgrund?
Community-Antworten (4)
16.05.2008 um 18:10 Uhr
Ich denke, dass ein freier Tag wie "Urlaub" gewertet wird - Damit dürfte das Einladen des Ersatzmitglieds rechtens sein.
17.05.2008 um 13:31 Uhr
@Freitag,
eine dienstfreier Tag ist sicher kein Verhinderungsgrund. Das wurde hier auch schon öfter diskutiert. Es wohl so wie Nachtschicht zu bewerten.
19.05.2008 um 11:03 Uhr
@ Catweazle: Hier ist es doch aber sicher so, dass die Gründe für dieses "Dienstfrei" entscheidend sind, oder? Wenn ein Schichtarbeiter seine "freien" Tage im Anschluss an seine Arbeitswoche hat, dann hat er ja "Wochenende" obwohl es vielleicht grad Dienstag und Mittwoch ist. Oder er hat Ausgleichzeit für Stundenabbau oder ... oder...
Oder?
19.05.2008 um 14:15 Uhr
Hallo, da hab ich doch gerade nochmal etwas im BetriebsRAT kompakt gelesen:
Ladung nur im Verhinderungsfall:
Ein Ersatzmitglied darf nur zur Betriebsratssitzung eingeladen werden, wenn ein ordentliches Betriebsratsmitglied an der Sitzungsteilnahme verhindert ist. Eine Verhinderung kann sich aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen ergeben.
- Eine tatsächliche Verhinderung liegt z.B. bei Urlaub, Krankheit, Dienstreise, Elternzeit oder Seminarteilnahme vor.
- Aus rechtlichen Gründen verhindert ist ein Betriebsratskollege dann, wenn über eine Angelegenheit beraten oder beschlossen werden soll, die seine persönliche Rechsstellung betrifft ( z.B. wenn über seine Versetzung abgestimmt werden soll.)
Also das dazu....hab aber auch ne ganze Zeit gedacht Frei wäre ein Verhinderungsgrund.
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