Befristung mit nicht vorhandenen Tag
Hallo, wie sieht es eigentlich mit einem befristeten Arbeitsvertrag aus der an einem Tag endet, den es gar nicht gibt. Beispiel 30.02.2019.
Hat das Auswirklungen auf das Arbeitsverhältnis und wenn ja welche?
Community-Antworten (1)
21.11.2019 um 13:24 Uhr
BGB §188 Abs. 3: (3) Fehlt bei einer nach Monaten bestimmten Frist in dem letzten Monat der für ihren Ablauf maßgebende Tag, so endigt die Frist mit dem Ablauf des letzten Tages dieses Monats.
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