Befristeter Arbeitsvertrag §14 (1)
hallo, ich habe eine frage zum §14 (1) Befristung eines Arbeitsvertrages: Sehe ich das richtig, dass ein zweckmäßig befristeter Vertrag immer wieder verlängert werden kann, also überspitzt dargestellt auch 20 mal? Oder kann dieser innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens (z.B. 3 Jahre) stetig verlängert werden?
Community-Antworten (2)
16.05.2008 um 14:10 Uhr
@Sylvia ein Hinweis, gib mal Suchfuntion *Befristeter Arbeitsvertrag * ein.....dort findest du jede Menge Info´s zu dem Thema!
und last but not least .... http://www.rechtsrat.ws/lexikon/befristung.htm
16.05.2008 um 17:24 Uhr
@Sylvia Bis zur faktischen Todesfolge des AN könnte ein befristeter AV immer und immer wieder (mit Sachgrund) verlängert werden.
Wohl dem Betrieb und dem AN, der einen BR hat, der sich einmischt und hier seine Möglichkeiten kennt...
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