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betriebsversammlung

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mekuzio69
Jan 2018 bearbeitet

hallo wir hatten gestern abend eine betriebsversammlung. ich bin der schriftführer des bertiebsrates und würde gern mal wissen, ob ein protokoll zu einer betriebsversammlung geschrieben werden muss, und wenn ja im welchen paragraphen des BetrVG diese verpflichtung steht

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Community-Antworten (5)

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Mona-Lisa

16.05.2008 um 12:27 Uhr

@mekuzio69, es gibt keine Vorschrift, dass zu einer Betriebsversammlung ein Protokoll geschrieben werden muss. Es hat sich aber als (eigene Erfahrung!) recht nützlich herausgestellt, dass es von Vorteil sein kann, sich "Notizen" über bestimmte Aussagen zu machen. Sozusagen als Erinnerungshilfe z. B. für den AG........

C
Chrischan73

16.05.2008 um 12:52 Uhr

Eine Vorschrift diesbezüglich kommt mir derzeit auch nicht in den Sinn ... Aber ein Protokoll würde auch ich immer führen wollen und die dort niedergeschriebenen Aussagen der Geschäftführung durch diese Gegenlesen lassen (wenn ich deren Beitrag nicht in Schriftform schon erhalten hätte) ...

K
Kölner

16.05.2008 um 17:27 Uhr

@all Aber verbindlich sind weder die Aussagen noch die Beschlüsse die auf einer BVers gefasst werden, oder? ;-)

K
khel

16.05.2008 um 18:20 Uhr

@Kölner:

ganz genau, wie ich durch eine Monate zurück liegende Diskussion mit Dir hier im Forum gelernt habe ;-)

Gruß khel

S
STAN01

17.05.2008 um 12:19 Uhr

@Kölner: Verbindlich nicht - aber du kannst dich darauf berufen! Nicht jeder AG will sein Gesicht verlieren, indem er eine einmal gefasste Meinung ändert. Ist zwar nur ein moralisches Problem, jedoch wirkt es bei dem einen oder anderen :)

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