Anzahl stellvertretende Betriebsratsvorsitzende
Meines Wissens besteht die Möglichkeit in der konstituierenden Sitzung eines neugewählten Betriebsrats nicht nur einen, sondern einen zweiten stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden per Beschlußfassung zu wählen, soweit dies sinnvoll ist bzw. als notwendig erachtet wird(häufige Dienstreisen etc. des Vorsitzenden und seines ersten Stellvertreters usw.) Im DKK Kommentar hab ich dazu einen kurzen Hinweis gefunden. Kann mir jemand Tipps geben bzw. mit weiteren Literaturhinweisen helfen?
Community-Antworten (5)
15.05.2008 um 15:31 Uhr
@Papageitaucher, das hat in einer konstituierenden Sitzung m. M. nach nicht's zu suchen und ist auch nicht vorgesehen. Einen "2." Stellvertreter kann aber dann später vom "fertigen" Gremium gewählt werden und mit einer Protokollnotiz fixiert werden.
15.05.2008 um 17:24 Uhr
moin, andere möglichkeit - in der geschäftsordnung die reihenfolge der ansprechpartner im br festlegen und gl mitteilen. hilft auch wenn die ersten drei mal abwesend sind.
15.05.2008 um 18:02 Uhr
Hallo Betriebsverfassungsgesetz §26 (1) Der Betriebsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Da steht nichts von einem zweiten Stellvertreter
15.05.2008 um 20:42 Uhr
@mainpower ...aber den Stellvertreter vom Stellvertreter und dessen Stellvertreter...
15.05.2008 um 20:47 Uhr
mainpower, natürlich kann man sich per GO weitere Stellvertreter verordnen, und diese dann (wie Mona-Lisa vorschlägt) später auch wählen. Das Gesetz benennt hier für die Amtsführung und Organisation des BR nur die Mindestnorm.
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