W.A.F. LogoSeminare

Schweigepflicht des Betriebsrates ?

H
Hassan
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, da es bei uns am Arbeitsplatz, einige Probleme mit dem Chef , Mitarbeiterüberwachung ungerechte Aufteilung der Arbeiten und sonstige Unzufriedenheiten, habe ich den Betriebsratvorsitzenden angesprochen ob es nicht möglich mal mit uns zu sprechen und wie wir diese Probleme vieleicht abschalten können. ich habe darum gebeten Anonym zu bleiben, es wurde mir auch zu gesichert.

Ich schilderte ihm auch einige unglaublichkeiten aus unserem täglichem Arbeitsleben.

Am gleichen Tag war auch schon eine der regelmässigen Betriebsversammlungen, bei der diese Problem besprochen wurden, nach der Sitzung telefonierte der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende bei meinem Chef und teilte ihm alles mit.

Selbstverständlich stellte mich mein Chef zu Rede, mit der Frage wie ich es wagen konnte mich an den Betriebsrat zu wenden und ich würde damit eh nicht erreichen !

Ich warte jetzt erst mal ab ob es überhaupt zu einem Gespräch kommen wird, denn noch frage ich mich ob das alles so richtig war, durfte der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende überhaupt diese Angelegenheit veröffendlichen ?

Was denkt ihr ? Ich würde mich über eine Antwort freuen ... Gruß Hassan

1.918010

Community-Antworten (10)

B
Belveda

04.03.2016 um 10:29 Uhr

Hallo Hassan,

nach meiner Erfahrung funktioniert es fast nie, dass Mitarbeiter, die den BR wegen irgendwas angesprochen ahben, anynoym bleiben können - auch wenn keine Namen genannt werden, können Vorgesetzte doch oft aus den geschilderten Ereignissen rekonstruieren, wer da wohl "gepetzt" hat.

Du könntest deinen Chef noch mal um ein Gespräch bitten, um einiges klar zu stellen, und um ihm zu erklären, warum du dir nicht anders zu helfen wusstest.

M
Mattes

04.03.2016 um 10:37 Uhr

Du solltest auch überlegen, ob du es nicht als offizielle Beschwerde nach §§84 bzw. 85 BetrVG anführst.

Dann dürfen die per Gesetzt keine Nachteile entstehen. Und wenn der Chef dich entfernen will kannst du bzw. der BR das einfacher auf die Beschwerde zurückführen und haben bessere Möglichkeiten dich zu schützen.

G
gironimo

04.03.2016 um 13:16 Uhr

dennoch - wenn ich mit einem BR spreche und ausdrücklich um Verschwiegenheit bitte, sollte es auch so sein.

Allerdings wird sich dann auch nichts ändern. Will man, dass der BR handelt, muss man die Missstände auch benennen können.

Ich würde mich erneut an den BR wenden und diesem berichten, was Dein Chef Dir gesagt hat.

M
Mattes

04.03.2016 um 13:41 Uhr

wie gironimo es sagt....

oft können wir gar nichts machen weil die MA uns den Mantel des Schweigens auferlegen. Aber wir können fast immer etwas bewegen wenn es offiziell läuft

J
Jakarta

05.03.2016 um 15:37 Uhr

Schön, wenn man es sich so leicht machen kann.

Ein BR kann fast immer etwas machen. Hierzu bedarf es auch keiner individuellen Zuordnung. Erst recht nicht bei dem hier Geschilderten. Er muss es nur wollen.

Und das man bei derartigen Themen als BR nicht einzelne in den Vordergrund stellt, sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Schließlich gehört es auch zu den Aufgaben eines BR, die Probleme einzelner ernst zu nehmen und diese auch zu schützen und nicht dem Pranger preiszugeben.

Und woher einem BR div. Kenntnisse zuteilgeworden sind, geht einem AG auch nur sekundär etwas an. Maßgebend ist hier nur, dass diese Kenntnisse dem BR bekannt geworden sind und er hier aktiv werden MUSS!

C
celestro

07.03.2016 um 11:03 Uhr

@ Jakarta

Was willst Du uns damit sagen ? Wir können nicht beurteilen, ob der stellvertretende BRV den Namen preis gegeben hat, oder ob dem Chef selbst klar wurde, wer zum BR gegangen ist.

J
Jakarta

08.03.2016 um 22:47 Uhr

Was ich damit sagen will?

Kann ich dir sagen!

Ich bin von meinen Kolleginnen und Kollegen gewählt worden, um ihre Interessen zu vertreten und nicht dazu da, für mich, da ich als BR keinen A… in der Hose habe, als Alibi für mein Aktivwerden herzuhalten. Und die Interessen des AG vertrete ich dann, wenn sie auch im Interesse der Erstgenannten sind.

Und wenn ich hier Sätze wie:

  1. dass Mitarbeiter, die den BR wegen irgendwas angesprochen ahben, anynoym bleiben können, Allerdings wird sich dann auch nichts ändern,
  2. Will man, dass der BR handelt, muss man die Missstände auch benennen können,
  3. oft können wir gar nichts machen weil die MA uns den Mantel des Schweigens auferlegen,
  4. Aber wir können fast immer etwas bewegen wenn es offiziell läuft,

lese, bekomme ich regelmäßig die Krätze!

Um als BR etwas bewirken zu können, benötige ich weder irgendwelche Namen, Anträge oder sonstigen Mist, der etwas auch so Handlungsfähiges erst noch ein Krönchen aufsetzen soll.

Was sind wir eigentlich? Betriebsräte, oder Richter die für alles einen begründeten Antrag brauchen?

O
oskargo

09.03.2016 um 08:11 Uhr

Jakarta, bist du schon nominiert für den BR Oskar? Wenn nicht, wird es sicher Zeit!

J
Jakarta

10.03.2016 um 18:18 Uhr

BR-Oskar? Wofür? Doch nicht etwa für einen Standard?

Es wäre echt traurig um unsere Betriebsräte bestellt, wenn es hierfür schon einen Oskar gäbe!

Noch trauriger ist allerdings, dass sich jemand der augenscheinlich noch nicht einmal in die Nähe einer Nominierung kommen würde, auch noch zu Feige ist, seine eher als bescheiden einstufbare Auffassungsgabe, unter seinem Original-Nick zu posten.

D
DummerHund

10.03.2016 um 18:47 Uhr

@Jarkata

Das sind dann genau jene BR´s die versprechen würden ich verate deinen Namen nicht und es dann doch tuhen. Nur diese bekommen dann die goldene Himbeere

Ihre Antwort