Nach § 87 BetrVG hat der Betriebsrat bei der Vergabe von Werkswohnungen MBR - wie sieht es beim Verkauf von Werkswohnungen aus? Hat der Betriebsrat Mitbestimmung wenn Werkswohnungen verkauft werden? Bzw. hat der Betriebsrat zumindest ein Mitspracherecht - muß er im Vorfeld informiert werden?