Kameraüberwachung von Eingängen
In unserem Betrieb sollen Kameras zur Überwachung von Gebäude- und Büroeingängen angebracht werden. 1., Gibt es von seiten des Betriebsrates hier eine Betriebsvereinbarung zu erstellen? 2., Ist dies auch gesetzlich erlaubt und kann hier ein Betriebsangehöriger Beschwerde einlegen? 3.; Meines Wissens nach fällt dies nicht unter das AGG! Oder? 4.; Findet man hierzu etwas in irgendwelchen Gesetzesvorlagen? Wer kann mir hierzu helfen?
Community-Antworten (2)
15.05.2008 um 13:30 Uhr
Hallo moppi
- Ja BV ist sinnvoll und notwendig.
- Es ist nicht grundsätzlich verboten, solange diese Einrichtung nicht dazu dient das Verhalten und die Leistung der Mitarbeiter zu überwachen. Überwachung durch Filmen von Arbeitsplätzen geht rechtlich nicht
- Nein das fällt nicht AGG sondern den Datenschutzbestimmungen
- Gesetzesvorlagen Datenschutzgesetz, und § 87 Abs.1 Nr 6 BetrVG
15.05.2008 um 13:30 Uhr
@moppi,
ein wenig Recherche Deinerseits wäre wünschenswert.
Gib beispielsweise ins Suchfeld einfach nur Kamera ein. Auch im www. gibt es zehntausende Einträge, einer davon http://www.haufe.de/personal/topIssueDetails?view=themeName&objectIds=1206977104.3
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