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Kameraüberwachung von Eingängen

M
moppi
Nov 2016 bearbeitet

In unserem Betrieb sollen Kameras zur Überwachung von Gebäude- und Büroeingängen angebracht werden. 1., Gibt es von seiten des Betriebsrates hier eine Betriebsvereinbarung zu erstellen? 2., Ist dies auch gesetzlich erlaubt und kann hier ein Betriebsangehöriger Beschwerde einlegen? 3.; Meines Wissens nach fällt dies nicht unter das AGG! Oder? 4.; Findet man hierzu etwas in irgendwelchen Gesetzesvorlagen? Wer kann mir hierzu helfen?

5.71802

Community-Antworten (2)

K
Konrad

15.05.2008 um 13:30 Uhr

Hallo moppi

  1. Ja BV ist sinnvoll und notwendig.
  2. Es ist nicht grundsätzlich verboten, solange diese Einrichtung nicht dazu dient das Verhalten und die Leistung der Mitarbeiter zu überwachen. Überwachung durch Filmen von Arbeitsplätzen geht rechtlich nicht
  3. Nein das fällt nicht AGG sondern den Datenschutzbestimmungen
  4. Gesetzesvorlagen Datenschutzgesetz, und § 87 Abs.1 Nr 6 BetrVG
S
SSGG

15.05.2008 um 13:30 Uhr

@moppi,

ein wenig Recherche Deinerseits wäre wünschenswert.

Gib beispielsweise ins Suchfeld einfach nur Kamera ein. Auch im www. gibt es zehntausende Einträge, einer davon http://www.haufe.de/personal/topIssueDetails?view=themeName&objectIds=1206977104.3

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