Hallo zusammen,

hat jemand von Euch schon mal etwas davon gehört das es möglich ist seine Stimme zu verschiedenen Punkten auf der Tagesordnung schriftlich abzugeben, da die Person an dem Sitzungstag nicht anwesend sein kann?

Begründet wird damit das es sich um Themen handelt die bereits seit mehreren Sitzungen in der Verhandlung liegen,und der entsprechende Ersatzkandidat, der vorher noch an keiner Sitzung teilgenommen hat nicht im Thema wäre.

Die Schwierigkeit mit dem Ersatzkandidat sehe ich auch, aber die Rechtsgrundlage für die Möglichkeit der schriftlichen Stimmhinterelgung ist mir bisher nicht bekannt.

Wäre prima wenn jemand von Euch etwas dazu sagen könnte,vielen Dank

Gruß
Joana