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Stimmabgabe schriftlich wegen Abwesenheit??

J
Joana
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

hat jemand von Euch schon mal etwas davon gehört das es möglich ist seine Stimme zu verschiedenen Punkten auf der Tagesordnung schriftlich abzugeben, da die Person an dem Sitzungstag nicht anwesend sein kann?

Begründet wird damit das es sich um Themen handelt die bereits seit mehreren Sitzungen in der Verhandlung liegen,und der entsprechende Ersatzkandidat, der vorher noch an keiner Sitzung teilgenommen hat nicht im Thema wäre.

Die Schwierigkeit mit dem Ersatzkandidat sehe ich auch, aber die Rechtsgrundlage für die Möglichkeit der schriftlichen Stimmhinterelgung ist mir bisher nicht bekannt.

Wäre prima wenn jemand von Euch etwas dazu sagen könnte,vielen Dank

Gruß Joana

5.900011

Community-Antworten (11)

C
carrie

14.05.2008 um 11:38 Uhr

Stimmabgaben für Beschlüsse können logischerweise nur von in der Sitzung Anwesenden abgegeben werden. Das das Ersatzmitglied nicht im Thema ist, mag sein, besitzt aber keine rechtliche Grundlage um ihn deshalb auszuschließen. Wie handhaben es z.B. so, dass wir die Ersatzmitglieder mit Info´s auf dem laufenden halten. Beschlüsse die durch schriftliche Stimmabgaben wegen Abwesenheit gefasst werden, sind nicht rechtsgültig.

M
Mona-Lisa

14.05.2008 um 11:39 Uhr

@Joana, ein Ersatzmitglied übernimmt mit der Vertretung alle Rechte und Pflichten des zu verhinderten BR-Miglied's und kann/sollte sich mit Erhalt der Einladung und Tagesordnung über die anstehenden Themen beim Betriebsrat schlau machen. Es hat auch die Möglichkeit, die Protokolle der letzten Sitzungen durchzulesen.

Wenn dieses Ersatzmitglied keine eigenen Meinung bilden kann, kann es sich auch der Stimme enthalten! Aber an eine vorgeschriebene Pflicht, sich an diktierte Meinungen vom zu vertretenden Mitglied zu halten ist sicherlich nicht gesetzeskonform.

M
Mona-Lisa

14.05.2008 um 11:41 Uhr

@carrie, "dass wir die Ersatzmitglieder mit Info´s auf dem laufenden halten".... auch nicht in Ordnung! :-))

C
carrie

14.05.2008 um 11:46 Uhr

@ Mona - Lisa Warum nicht? Unsere Ersatzmitglieder kommen sehr häufig zum Einsatz, weil immer mal jemand fehlt. Wir arbeiten da sehr gut miteinander. ;-)

S
Sternburg

14.05.2008 um 11:48 Uhr

Hallo Joana!

Schriftliche Abstimmung wäre ein Verstoß gegen § 33 BetrVG, wo es heisst:
"Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst."

M
Mona-Lisa

14.05.2008 um 11:51 Uhr

@carrie, ist ja auch in Ordnung, wenn die Zusammenarbeit gut klappt, da wären manche Ersatzmitglieder in anderen Betrieben froh, wenn das auch nur annähernd so wäre... Da funktioniert das nicht mal, wenn sie ganz offiziell zur Vertretung herangezogen werden. Aber denk mal an die "Nichtöffentlichkeit", vor allem, wenn kein BR-Mitglied fehlt! Ich weiss, ist manchmal nicht leicht zu händeln und bedarf viel Fingerspitzengefühl! :-)

J
Joana

14.05.2008 um 12:56 Uhr

Vielen,vielen Dank für Eure schnellen Antworten :-)

S
STAN001

15.05.2008 um 10:35 Uhr

@Mona-Lisa,

was hat "nichtöffentlich" mit Geheimhaltung zu tun? Bei uns im Betrieb ist es in meinen (Ersatz-)Anfängen auch so vertreten worden... Immerhin arbeitet ihr im Sinne der Arbeitnehmer. Klar ist dabei nur, dass die Standpunkte eines einzelnen BR-Mitglieds nicht nach außen getragen werden (das Gremium entscheidet und bildet einen Standpunkt) und natürlich haben persönliche Sachen eines Einzelnen nix in der "Öffentlichkeit" zu suchen. Seit unserer Amtszeit haben wir allen verkündet: "Wir sind ein Betriebsrat und kein Geheimrat". Außerdem ist es wichtig mit den Arbeitnehmern zu sprechen. Es kann nicht sein, dass ihr durch "geschickte Formulierungen" seitens des AG in eine Meinung gepresst werdet, die aber nicht im Sinne des Arbeitnehmers (für den der Betreibsrat ja tätig ist) sein kann. Erkundige dich da mal nach aktueller Rechtsprechung!

Gruß STAN001

M
Mona-Lisa

15.05.2008 um 10:55 Uhr

@STAN001, "was hat "nichtöffentlich" mit Geheimhaltung zu tun?" Rein gar nicht's! "Geheimhaltung" ist ein ganz anderes Thema, das in dieser Fragestellung auch gar nicht angesprochen ist. Hmm... dann "darf" ein BR-Miglied bei euch auch nach einem Beschluss, der bereits Aussenwirkung hat, nicht seine persönliche Meinung dazu äussern?? Denk mal dran, ein Gremium besteht in der Regel aus mehreren Kollegen und einer Abstimmung wird nicht immer mit allen Stimmen abgesegnet! Und glaub mir, wenn Fragen aus der Belegschaft kommen, dass ich nicht hinter dem mehrstimmigen Beschluss stehe, aber mit meiner Meinung nicht hinter dem Berg halte, dass nicht alle BR-Mitglieder bei der Abstimmung der gleichen Meinung waren! Und wenn du dir den § 30 BetrVG - IV. Grundsatz der Nichtöffentlichkeit genau durchliest, dann wirst auch du auf den Trichter kommen, dass ein Ersatzmitglied keinen Zugang zu Unterlagen hat, wenn kein reguläres BR-Mitglied fehlt!

S
STAN001

15.05.2008 um 11:25 Uhr

Wer hat geschrieben, dass jemand (auch ein BR-Mitglied) nicht seine persönliche Meinung äußern darf??? - Ich habe geschrieben, dass z.B. ich als Mitglied eures Gremiums nicht sagen darf, dass "Mona-Lisa" zum Thema X eine ganz andere Meinung vertreten hat! Natürlich hat er das Ersatz-Mitglied (und auch der "normale" Mitarbeiter) keinen Zugriff auf irgendwelche Unterlagen- logisch! Jedoch kann die Belegschaft über die Tendenzen informiert werden. Meiner Meinung nach ist dazu der BR auch in der Pflicht! Das Ersatz-Mitglied hat (natürlich) nur dann Zugriff auf Unterlagen, wenn er als BR-Mitglied tätig ist (...Im Falle der Verhinderung eines ordentlichen Mitglieds).

Gruß STAN001

M
Mona-Lisa

15.05.2008 um 11:30 Uhr

@STAN001, na, dann pfeiffen wir ja auf derselben Flöte! :-))

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