Der Vorgesetzte eines nicht freigestellten Schwerbehindertenvertreters verlangt von diesem, dass die vom SBV-Vertreter benötigte Zeit für seine SBV-Tätigkeit notiert wird (nicht die Art der Tätigkeit) um dies als Fremdtätigkeit auf eine andere, entsprechende Kostenstelle zu melden. Muß der SBV die von ihm benötigte Zeit für seine Tätigkeit preisgeben? Ist hier ein Paragraph vorhanden der dies regelt?