Meine Kollegin wurde in der 1. Befristung (12 Monate) Betriebsratsmitglied. Es handelt sich hier um eine zeitliche Befristung.
Nach Ablauf der 12 Monate wurde sie wiederholt auf 12 Monate befristet.(Hier also ausschöpfen der maximalen 24 Monate)
War die 2. Befristung zulässig?