Erstellt am 13.05.2008 um 13:46 Uhr von Mona-Lisa
@Zeitbombe,
wenn du der Annahme bist, dass ein Betriebsratsmitglied mit seinem Amt automatisch unbefristet ist, liegst du scharf daneben.
Ob eine Befristung (im gesetzlichen Rahmen!) verlängert wird oder nicht, ist allein Sache des AG's und bildet bei euch eine rühmliche Ausnahme! Denn solch gelagerten Fälle gibt es nicht gerade viele. In 98% wird ein befristetes Betriebsratsmitglied nicht weiterbefristet, geschweige denn übernommen, leider!
Also alles korrekt!
Dann kann man nur hoffen, dass die Kollegin nach der 2. Befristung fest übernommen wird!
Erstellt am 13.05.2008 um 15:34 Uhr von Zeitbombe
@ Vielen Dank Mona-Lisa, nur liegst Du etwas falsch. Laut Handkommentar zum BetrVG, 23. Auflage,
ist eine 2. Befristung eines Br-Mitgliedes nur mit Sachgrund möglich. Hier fand aber eine 2. Befristung eines schon im Amt befindlichen Br-Mitgliedes ohne Sachgrund statt.
(Fitting, BetrVG, Handkommentar, 23.Auflage, Seite 203, Randnummer 132)
Erstellt am 13.05.2008 um 15:53 Uhr von Mona-Lisa
@Zeitbombe,
jepp, du hast recht. Hab es gerade nachgelesen!
Ich nehme mal an, dass das eurem AG auch nicht bewusst war. Damit geht er das Risiko ein, dass die Kollegin (wenn die Frist der 2. Befristung bereits begonnen hat) automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis hat.
Die Kollegin sollte sich mit der Gewerkschaft in Verbindung setzen