Ein Betriebsratsmitglied ist im Mutterschutz und erfährt durch einen Anruf von einem anderen Mitglied, dass eine Zusammenkunft Aufgrund aktueller Ereignisse statt findet und kommt in die Firma um an diesem Termin teilzunehmen.


Es ist ein Ersatz für Ihr Amt in den verschiedenen Ausschüssen gewählt worden, also gehe ich davon aus Sie steht erst einmal nicht zur Verfügung.
Kann Sie trotzdem immer nach belieben kommen und bei Entscheidungen mitwirken?
Meine Frage ist nun:
Ist das im Mutterschutz überhaupt erlaubt und kann dieses Mitglied dann auch bei Entscheidungen mitwirken.