Erstellt am 12.05.2008 um 11:23 Uhr von Mona-Lisa
@Tasch,
sicher ist das erlaubt, sie "muss" sogar! Die Kollegin ist zwar im Mutterschutz aber nicht vom BR-Amt raus.
Nur, warum wird sie nicht vom BRV eingeladen? Erhielt sie nur für diese Sitzung keine Einladung?
Hat sie im Gremium bekanntgegeben, dass sie für ihre "Babyzeit" nicht an Sitzungen teilnehmen will ?
Erstellt am 12.05.2008 um 11:30 Uhr von pirat
@Tasch
das Thema hatten wir schon des Öffteren.... *Suchfunktion* 16855 ...so kompliziert, wie manche denken,.....*JFGI*
Erstellt am 13.05.2008 um 11:31 Uhr von mainpower
Hallo,
es ist zwar richtig dass die Kollegin wegen Mutterschutz nicht das Betriebsratsmandat verliert. Aber ist es sinnvoll
jemanden der wohl doch einige Zeit nicht in der Firma ist zu BR-Sitzungen einzuladen? Ich würde da ein Ersatzmitglied
bevorzugen. Ist doch näher am Geschehen.
Erstellt am 13.05.2008 um 14:02 Uhr von Mona-Lisa
@mainpower,
und wenn's dumm läuft, ganz locker auf der Nase liegen..... Beschlüsse könnten dann nicht das Papier wert sein, auf dem sie verfasst wurden!
Mutterschutz (bis auf das Beschäftigungsverbot) und Elternzeit sind keine Verhinderungsgründe.
Die Kollegin kann - wenn sie will - mit dem BRV abklären, dass sie während der ganzen "Auszeit" an keiner Sitzung teilnehmen will. Dann und erst dann kann für die Zeit ein (Dauer)Ersatzmitglied zur Vertretung herangezogen werden. Sie kann aber auch genauso sagen, dass sie informiert werden will, wenn eine Sitzung stattfindet und dann entscheiden, ob sie daran teilnehmen will oder nicht!