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betriebsvereinbarung verstoß gegen rauchverbot-

K
KARIM
Jan 2018 bearbeitet

hallo- liebe kollegen- unsere AG hat mit BR vereinbart,dass rauchen während der arbeitzeiten verboten ist. wenn jemanden rauchen möchte,muss er ausstempeln. ich habe vor zwei monaten abmahnung bekommen,weil ich nicht ausstempel war.letzte woche ich habe vergessen,beim rauchen aus zustempeln,und wurde von restaurantleiter erwischt- ich habe ausserordentliche kundigung erhalten.BR hat kundigung zugestimmt. wie sieht ihr meine chancen im gericht ? soll ich abfindung nehmen und gehen oder weiter beschäftigung ? ICH DANKE EURE HILFE- RAID KARIM

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Community-Antworten (2)

S
Spartacus

11.05.2008 um 12:02 Uhr

moin karim,

wie kann man nur? Abmahnung und wieder gegen verstoßen!? Wieso Abfindung bei außerordentlicher Kündigung? Du bekommst evtl. noch eine Sperre beim Arbeitsamt wegen herbeiführen einer Kündigung wenn du nichts dagegen unternimmst. Auf jeden Fall mußt du dich vom Anwalt beraten lassen! viel Glück

M
Mona-Lisa

11.05.2008 um 12:02 Uhr

@KARIM, im allgemeinen Sprachgebrauch wird dein Verhalten Arbeitszeitbetrug genannt......... Du hast 3 Wochen Zeit um Kündigungsschutzklage einzureichen. Einen Versuch wäre es wert, ich hab da so meine Zweifel, ob eine Abmahnung bereits reicht, eine ausserordentliche Kündigung auszusprechen. Lass dich von einem Rechtsanwalt beraten!

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