Erstellt am 18.11.2019 um 20:42 Uhr von celestro
Da gegen eine Menge Sachen verstoßen wird, solltest Du Dir das Arbeitszeitgesetz mal komplett anschauen. Sind auch nicht so viele §.
https://dejure.org/gesetze/ArbZG
Erstellt am 19.11.2019 um 07:40 Uhr von Kratzbürste
Eine unterbrochene Pause ist keine Pause. Der AG muss die Einhaltung der Pausen sicher stellen.
Unbezahlte Arbeit: Hier gilt die Redewendung: Ohne Moos nix los.
Erstellt am 19.11.2019 um 08:02 Uhr von rtjum
Habt ihr denn einen Betriebsrat? Dann wende dich mal an den.
Wenn nicht wird es schwer für dich, denn dann musst du dich "alleine" durchsetzen und je nachdem welcher Arbeitgeber wird das leider heftig.
Erstellt am 19.11.2019 um 09:44 Uhr von moreno
Na ob man bei so einem AG bleiben will? Vielleicht auch erst mal sich wehren, da wäre der Gang zum Betriebsrat der erste Schritt. Gibt es keinen oder hilft der nicht dann würde ich mich an einen Anwalt wenden. Du brauchst weder vorher unbezahlt anfangen, noch deine Pausen im Geschäft verbringen, innerhalb der Pause die Arbeit aufnehmen und schon gar nicht Überstunden leisten die nicht angekündigt waren.
Erstellt am 19.11.2019 um 09:49 Uhr von moreno
Aus der Urteilsbegründung des BAG, Urteil vom 13. 10. 2009 - 9 AZR 139/08
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Ruhepausen iSd. Arbeitszeitrechts Unterbrechungen der Arbeitszeit von bestimmter Dauer, die der Erholung dienen. Es muss sich um im Voraus festliegende Unterbrechungen der Arbeitszeit handeln, in denen der Arbeitnehmer weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten hat. Er muss frei darüber entscheiden können, wo und wie er diese Zeit verbringen will. Entscheidendes Merkmal der Ruhepause ist, dass der Arbeitnehmer von jeder Arbeitsverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung, sich zur Arbeit bereitzuhalten, freigestellt ist (BAG 17. Juli 2008 - 6 AZR 602/07 - Rn. 22, AP BMT-G-O § 4 Nr. 1; 29. Oktober 2002 - 1 AZR 603/01 - zu I 3 b aa der Gründe mwN, BAGE 103, 197).
Hier noch ein Urteil dazu könntest Du Deinen Vorgesetzten ja mal zum lesen geben ;-)