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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Musste hier der Betriebsrat vor einer Kündigung angehört werden ?

W
wollepop
Jan 2018 bearbeitet

Mein Arbeitsvertrag, geschlossen mit der Hauptverwaltung des Arbeitgebers in Neuss, ( Im Vertrag steht " Dienstsitz des Mitarbeiters ist der Betrieb in Düsseldorf,, ) wurde von der Hauptverwaltung in Neuss Gekündigt. In dieser Hauptverwaltung in Neuss, gibt es einen Betriebsrat. Im oben genannten Dienstsitz, also Betrieb in Düsseldorf gibt es diesen aber nicht. Musste hier der Betriebsrat in Neuss, vor einer Kündigung angehört werden ?

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Community-Antworten (1)

P
paula

09.05.2008 um 22:58 Uhr

kann sein muss aber nicht...

Die vertragliche Lage ist das eine. Aber in welchen Betrieb bist Du denn tatsächlich eingegliedert? Also wer gibt Dir Anweisungen? Mit wem mußt Du dich wegen Urlaub abstimmen?

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