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Kündigung von Azubi in Probezeit -muss BR zur Kündigung formell angehört werden?

H
huhn
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen, Bei uns wird ein Azubi innerhalb seiner Probezeit gekündigt. Probezeit läuft am 1.12.06 ab. Grund wären schlechte schulische Leistungen. Damit der Azubi nicht sofort auf der Strasse steht, will man im Produktionsbetrieb befristet bis Mitte nächstes Jahr beschäftigen.So könnte er sich etwas neues suchen.

Muß auch in diesem Fall der BR zur Kündigung formell angehört werden.(Ist noch nicht geschehen). Wenn wir als BR nicht angehört werden, bis zum 1.12.06, bleibt der Ausbildungsvertrag dann bestehen.

danke für eure Antworten

Huhn

3.36602

Community-Antworten (2)

R
Rolfo2

22.11.2006 um 15:04 Uhr

Hallo Huhn, warum bis 1.12., da es sich um eine fristgerechte Kündigung handelt 1 Woche Anhörungsfrist. Auf jeden Fall muss der BR angehört werden.

H
harald

22.11.2006 um 20:56 Uhr

die kündigung ohne anhörung des br ist unwirksam

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