Kündigung von Azubi in Probezeit -muss BR zur Kündigung formell angehört werden?
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen, Bei uns wird ein Azubi innerhalb seiner Probezeit gekündigt. Probezeit läuft am 1.12.06 ab. Grund wären schlechte schulische Leistungen. Damit der Azubi nicht sofort auf der Strasse steht, will man im Produktionsbetrieb befristet bis Mitte nächstes Jahr beschäftigen.So könnte er sich etwas neues suchen.
Muß auch in diesem Fall der BR zur Kündigung formell angehört werden.(Ist noch nicht geschehen). Wenn wir als BR nicht angehört werden, bis zum 1.12.06, bleibt der Ausbildungsvertrag dann bestehen.
danke für eure Antworten
Huhn
Community-Antworten (2)
22.11.2006 um 16:04 Uhr
Hallo Huhn, warum bis 1.12., da es sich um eine fristgerechte Kündigung handelt 1 Woche Anhörungsfrist. Auf jeden Fall muss der BR angehört werden.
22.11.2006 um 21:56 Uhr
die kündigung ohne anhörung des br ist unwirksam
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