Gespräch von GF mit Kolegen von Zeitarbeitsfirma - darf der BR dabei sein?
Guten Morgen,
unser Chef möchte heute gerne ein Gespräch mit einem Leiharbeitnehmer führen. Der Kollege würde gerne jemanden vom Betriebsrat bei diesem Gespräch dabei haben. Sind wir als BR berechtigt den Kollegen von der Zeitarabeitsfirma beiseite zustehen?
Danke für jede Antwort! Hoffi
Community-Antworten (1)
09.05.2008 um 08:42 Uhr
Moin elCubano, da der Leiharbeitnehmer für die Dauer der Überlassung zwei Betrieben angehört, ist jeweils zu entscheiden, welcher Betriebsrat – der des abgebenden oder aufnehmenden Betriebs – zuständig ist. Als Faustformel kann gelten: Der Betriebsrat des Verleiherbetriebs ist zuständig, wenn Rechte eine arbeitsvertragliche Beziehung voraussetzen, die nur zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer besteht. Dagegen ist der Betriebsrat des Entleiherbetriebs zuständig, wenn es um die Wahrnehmung von Rechten aus dem Betriebsverfassungsgesetz geht, die an die Eingliederung in den Entleiherbetrieb anknüpfen, mit der Arbeitsleistung vor Ort zu tun haben oder die Betriebsordnung des Entleihers betreffen.
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