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Vertrauensfrage

B
Brösel
Jan 2018 bearbeitet

Wenn ein Betriebsratsvorsitzender durch eine Vertrauensfrage abgewählt worden ist aber noch einfaches Mitglied im Gremium ist, verliert er dann auch seinen Sitz im Aufsichtsrat und Beirat???? Liebe Grüße

3.14207

Community-Antworten (7)

G
gironimo

16.12.2012 um 19:25 Uhr

Vertrauensfrage gibt es eigentlich so nicht. Natürlich kann der BRV von seiner Position abgewählt werden. Mit allen anderen Ämtern hat das nichts zu tun.

W
wahlvst

16.12.2012 um 19:32 Uhr

Abberufung eines Ausichtsratsmotglied durch die Arbeitnehmer eines Betriebes

Verordnung zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Drittelbeteiligungsgesetz (Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz - WODrittelbG)

§ 32 Einleitung des Abberufungsverfahrens

ff. bis § 37

http://www.gesetze-im-internet.de/wodrittelbg/BJNR139310004.html

K
Kölner

16.12.2012 um 19:33 Uhr

@gironimo Es gibt ja immer noch Betriebe, die das DrittelbG ignorieren, einen freiwilligen Sitz im AR haben oder sonst wie in den AR gekommen sind. Je nach Lage und Voraussetzung kann es dann auch mit dem Sitz im Beirat (hört sich schwer nach gemeinnütziger Organisation an) Essig sein, wenn man als BRV zurücktritt oder zurückgetreten wird....

G
gironimo

17.12.2012 um 10:04 Uhr

stimmt - man müsste mehr über die Konstellationen im Betrieb wissen

B
Brösel

17.12.2012 um 10:31 Uhr

Wir gehören zum öffentlichem Dienst. Der BRV hat seinen Sitz im Aufsichtsrat und Beirat dadurch bekommen das er der Vorsitzende des Betriebsrates war. Nun ist er als BRV abgewählt worden. Ist aber noch ordentliches Mitglied im Gremium. Noch einmal die Frage : Verliert er nun auch die anderen Posten. Und bitte erklärt mir das mit dem Drittelbeteiligungsgesetz Liebe Grüße

N
nordmann

19.12.2012 um 13:59 Uhr

Ist nicht Aktuell ,kann fielleicht helfen.For3-4 Jahren bei uns ähnlicher Fall. In Geschäftsordnung des BR stand aber,zitiere :der BRV ist geborenes AR Mitglied; Konsequenz wird als BRV abgewählt,ist auch das andere Amt futch.

N
Nubbel

19.12.2012 um 19:29 Uhr

ihr seid niedlich. brösel, ich würde raten wollen, dass das nicht gesetzeskonform ist und ihr eure kollegen um eine ar wahl nach dem drittelbeteiligungsgesetz bringt.

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