Erstellt am 16.12.2012 um 18:25 Uhr von gironimo
Vertrauensfrage gibt es eigentlich so nicht. Natürlich kann der BRV von seiner Position abgewählt werden. Mit allen anderen Ämtern hat das nichts zu tun.
Erstellt am 16.12.2012 um 18:32 Uhr von wahlvst
Abberufung eines Ausichtsratsmotglied durch die Arbeitnehmer eines Betriebes
Verordnung zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Drittelbeteiligungsgesetz (Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz - WODrittelbG)
§ 32 Einleitung des Abberufungsverfahrens
ff. bis § 37
http://www.gesetze-im-internet.de/wodrittelbg/BJNR139310004.html
Erstellt am 16.12.2012 um 18:33 Uhr von Kölner
@gironimo
Es gibt ja immer noch Betriebe, die das DrittelbG ignorieren, einen freiwilligen Sitz im AR haben oder sonst wie in den AR gekommen sind.
Je nach Lage und Voraussetzung kann es dann auch mit dem Sitz im Beirat (hört sich schwer nach gemeinnütziger Organisation an) Essig sein, wenn man als BRV zurücktritt oder zurückgetreten wird....
Erstellt am 17.12.2012 um 09:04 Uhr von gironimo
stimmt - man müsste mehr über die Konstellationen im Betrieb wissen
Erstellt am 17.12.2012 um 09:31 Uhr von Brösel
Wir gehören zum öffentlichem Dienst. Der BRV hat seinen Sitz im Aufsichtsrat und Beirat dadurch bekommen das er der Vorsitzende des Betriebsrates war. Nun ist er als BRV abgewählt worden. Ist aber noch ordentliches Mitglied im Gremium. Noch einmal die Frage : Verliert er nun auch die anderen Posten. Und bitte erklärt mir das mit dem Drittelbeteiligungsgesetz
Liebe Grüße
Erstellt am 19.12.2012 um 12:59 Uhr von nordmann
Ist nicht Aktuell ,kann fielleicht helfen.For3-4 Jahren bei uns ähnlicher Fall. In Geschäftsordnung des BR stand aber,zitiere :der BRV ist geborenes AR Mitglied; Konsequenz wird als BRV abgewählt,ist auch das andere Amt futch.
Erstellt am 19.12.2012 um 18:29 Uhr von Nubbel
ihr seid niedlich.
brösel, ich würde raten wollen, dass das nicht gesetzeskonform ist und ihr eure kollegen um eine ar wahl nach dem drittelbeteiligungsgesetz bringt.