Erstellt am 15.11.2019 um 15:03 Uhr von BertaBär
Ein Betriebsratsmitglied bzw. ein Betriebsratsvorsitzender kann überhaupt kein anderes BR Mitglied abmahen.
Mit dieser Aktion hat er wohl selbst bewiesen, wie bildungsfern er dem BetrVG und allgemeinem Betriebsratswissen ist.
Allerdings muss man dir auch recht geben, das Du bei einer 2:1 Meihnung im BR auf einer sehr schlechten Position bist.
Erstellt am 15.11.2019 um 15:12 Uhr von celestro
"Wie reagiere ich jetzt darauf?"
Gar nicht, denn:
"Ein Betriebsratsmitglied bzw. ein Betriebsratsvorsitzender kann überhaupt kein anderes BR Mitglied abmahnen."
"Vorschläge?"
Solange da nichts von der Personalabteilung kommt, solltest Du das ignorieren. Auch wenn es schwer fällt.
Erstellt am 15.11.2019 um 15:17 Uhr von wieso
Die Vorstellung des BRV geht in die Richtung, dass sie mich nach drei Abmahnungen aus dem BR "werfen", was mir heute auch so mitgeteilt wurde.
Der BRV und Kollege boykottiert jegliche BR Arbeit und ich bin dadurch in der ordnungsgemäßen Ausübung des Ehrenamtes gehindert.
Ich ziehe §23 oder §119 in Erwägung, wenn mich die Gewerkschaft hierbei unterstützt (was noch nicht geklärt ist).
Erstellt am 15.11.2019 um 15:22 Uhr von Dummerhund
@ celestro
"Solange da nichts von der Personalabteilung kommt, solltest Du das ignorieren. Auch wenn es schwer fällt."
Was diesbezüglich sollte da von der Personalabteilung kommen? ERSTAUNTGUGG
Es wäre dann genau so Witzlos wie die Abmahnung vom BRV.
Beides was für´s Micky Maus Heft.
Hätte mir mein BRV mal ne Abmahnung erteilt und er wäre ohne Schulung, dann hätte ich ihn gezeigt wie dringend er eine Schulung braucht, indem ich ihn gefragt hätte ob er mir den " zeigen kann wo das steht das er das darf und das er mein Chef ist. Da er nix finden könnte wäre er dann der Dumme.
Erstellt am 15.11.2019 um 15:25 Uhr von wieso
der BRV unterliegt in seiner Unwissenheit dem Irrglauben, dass er als Vorsitzender Sonderrechte geniesst. Er lässt sich auch auf nichts ein.
Natürlich kann er nichts dergleichen vorlegen aber das hat er auch nicht nötig (denkt er), denn er ist der Vorsitzende.
Erstellt am 15.11.2019 um 15:26 Uhr von wieso
Der BRV boykottiert jegliche BR Arbeit und ich bin dadurch in der ordnungsgemäßen Ausübung des Ehrenamtes gehindert.
Ich ziehe §23 oder §119 in Erwägung, wenn mich die Gewerkschaft hierbei unterstützt (was noch nicht geklärt ist).
Erstellt am 15.11.2019 um 15:31 Uhr von Pjöööng
Vergiss es, die Gewerkschaft lässt sich doch nicht zum Büttel von BR-internen Streitigkeiten machen.
Erstellt am 15.11.2019 um 15:47 Uhr von Dummerhund
@wieso
§ 26 Abs 2 BetrVG
Der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter vertritt den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse. Zur Entgegennahme von Erklärungen, die dem Betriebsrat gegenüber abzugeben sind ist der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall der Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt.
Du siehst also es ist genau beschrieben was der BRV darf. Er ist nur das Sprachrohr des BR.
Erstellt am 15.11.2019 um 15:50 Uhr von wieso
@Dummerhund
ICH weiß das aber der BRV will es nicht wissen., hört nicht einmal zu oder lässt dich zu Wort kommen.
Im Grunde denke ich, dass er schon mehr weiß als er zugibt aber wenn ihm das geltende Recht nicht gefällt, dann pocht er eben auf "sein" Recht als Vorsitzender
Erstellt am 15.11.2019 um 15:56 Uhr von Dummerhund
Dann würde ich mir den Text einmal abschreiben und es ihm bei Jeder Sitzung auf seinem Platz auf den Tisch legen. Und wenn ich das zwei Jahre durchziehen müsste.
Erstellt am 15.11.2019 um 16:01 Uhr von celestro
dann würde ich das jetzt schnellstmöglich eskalieren (also 2 weitere "Abmahnungen" herbeiführen) und dann mittels Anwalt rechtlich gegen den Rausschmiß vorgehen.
P.S. Ich nehme mal an, das 3te BRM mal anzusprechen ist keine Option, oder?
Erstellt am 15.11.2019 um 16:07 Uhr von wieso
nein, die beiden treffen sich vor den Sitzungen und sprechen sich ab, wie sie gegen mich vorgehen. Sie sind sich praktisch immer einig und immer im Sinne des AG
Erstellt am 15.11.2019 um 16:23 Uhr von Dummerhund
@Celestro
dann würde ich das jetzt schnellstmöglich eskalieren (also 2 weitere "Abmahnungen" herbeiführen) und dann mittels Anwalt rechtlich gegen den Rausschmiß vorgehen.
Da wäre ich als nächstes zu gekommen. :-)
Beispiel:
Ich lege dem BRV jedes mal den Zettel hin. Anfangs schmeisst er ihn Wortlos in den Müll. Irgendwann ist er genervt und meint er könnte mich aus dem BR schmeissen oder läd mich nicht mehr zur Sitzung ein.
Ich bin ja auch noch AN und nicht nur BRM. Also wende ich mich als AN schriftl. (Kopie anfertigen) an den AG. Text in etwa; das ich besorgt sei um die die Rechtmäßigkeit der gefassten Beschlüsse des BR im Rahmen seiner Sitzung. Grund, nicht Ordnungsgemäße Ladung und daher Beschlussfassung und falschen Vorraussetzungen. Als AN bin ich da mehr als besorgt, da solche Beschlüsse ja Auswirkungen auf alle AN haben.
Alles natürlich nur hypothetisch, aber es zeigt mal auf was man machen könnte in dem Fall wenn das und das kommt.
So holt man auch den AG in die Pflicht.
Ein ähnlich Spiel habe ich mal mit einem BRV Fürsten betrieben. Bis er mal den Satz flutschen ließ " Dann macht euren Scheiß doch allein". Ich habe nur den Schriftführer angeguggt und gefragt ob er das wörtlich protokolliert hat. Er nickt nur. :-)
Tag später kam ein Austritt aus dem BR. Grins
Erstellt am 15.11.2019 um 16:36 Uhr von wieso
Er wird das Feld niemals räumen und der AG hat auch nicht wirklich Interesse daran, dass der BR ordentlich arbeitet. Warum auch, man kann doch notfalls alles im nachhinein korrigieren, schliesslich hat man ja den besten Draht zum BRV. Die beiden verbringen schon seit mehr als 20 Jahren jede Mittagspause zusammen. Der BRV wurde ja auch nur deshalb gewählt, weil der AG "Wahlwerbung" betrieben hat. Der andere Kollege ist auch handverlesen.
Besten Dank für deinen Vorschlag aber das ist in unserem Fall leider nicht der richtige Weg.
Erstellt am 15.11.2019 um 16:45 Uhr von Dummerhund
Der weitere Schritt wäre ja dann der Anwalt und GEW wegen der nicht Rechtmäßigen Beschlüsse. Man muß vorbereiten um zum Schluss zu kommen.
Ansonsten kannst du dich nur ergeben oder gleich nen anderen Job suchen. Auch mein BRV war als Schichtleiter auf seinen des AG:
Erstellt am 15.11.2019 um 16:49 Uhr von celestro
Gibt es Ersatzmitglieder? Wenn nicht, würde der Austritt aus dem BR Neuwahlen nötig machen. Hierbei müsste man andere AN überzeugen, die beiden nicht zu wählen bzw. das sich noch andere für den BR melden.
Erstellt am 16.11.2019 um 12:20 Uhr von Challenger
Zitat wieso : Die Vorstellung des BRV geht in die Richtung, dass sie mich nach drei Abmahnungen aus dem BR "werfen", was mir heute auch so mitgeteilt wurde.
Das ist schlicht und ergreifend dummes Zeug. Der Ausschluss eines BRmitgliedes kann gemäß § 23 BetrVG nur bei grober Verletzung gesetzlicher Pflichten vom Betriebsrat, der Gewerkschaft, oder des AG beim Arbeitsgericht beantragt beantragt werden.
Erstellt am 16.11.2019 um 13:50 Uhr von Dummerhund
@ Challenger
"Zitat wieso : Die Vorstellung des BRV geht in die Richtung, dass sie mich nach drei Abmahnungen aus dem BR "werfen", was mir heute auch so mitgeteilt wurde."
Das ist genau das Zenario das ich vermutet habe. Da der Fragesteller aber, meiner Meinung nach, hier nur etwas mitteilt aber wohl nicht bereit ist etwas an zu nehmen und zu Unternehmen (auch mal über Umwege), ist es müßig noch weiter was zu schreiben.
Erstellt am 17.11.2019 um 13:17 Uhr von wieso
@Dummerhund
da tust du mir Unrecht, ich bin zu allem bereit aber es gäbe noch so viel darüber zu sagen und nur ich kann abwägen, ob die Vorschläge tatsächlich umsetzbar sind.
Erstellt am 17.11.2019 um 14:17 Uhr von Challenger
Zitat wieso : @Dummerhund da tust du mir Unrecht, ich bin zu allem bereit aber es gäbe noch so viel darüber zu sagen und nur ich kann abwägen, ob die Vorschläge tatsächlich umsetzbar sind.
Dummerhund, Deine Aussage : " Das ist genau das Zenario das ich vermutet habe. Da der Fragesteller aber, meiner Meinung nach, hier nur etwas mitteilt aber wohl nicht bereit ist etwas an zu nehmen und zu Unternehmen (auch mal über Umwege), ist es müßig noch weiter was zu schreiben. "
finde ich schon etwas überzogen.