Personalüberleitung - Welche Möglichkeiten haben wir auf den Personalüberleitungsvertrag einzuwirken?
Guten Tag, habe folgendes Problem, unser GF plant eine weitere Klinik zu erwerben, aber nur das Personal und den Versorgungsauftrag, also die Betten. Es soll dann in unserer Klinik und unseren Räumen betrieben werden. Eine Sozialauswahl findet in der alten Klinik statt. Die zu übernehmenden MA kommen dann zu uns. Sie haben zum Teil Vereinbarungen die weitaus besser sind als die unserer MA. Ein wahrscheinlich nicht gedeckter Pensionsfond gehört auch dazu. Welche Möglichkeiten haben wir auf den Personalüberleitungsvertrag einzuwirken? Können wir einen vierseitigen Vertrag zwischen alten und neuen GF sowie alten und neuen BR erzwingen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum müssenunsere "alten" MA durch eine solche Übernahme Nachteile haben und schlechtergestellt sein??? Mit freundlichen Grüßen die Rote Berta
Community-Antworten (3)
08.05.2008 um 12:52 Uhr
Versuchs mal mit §§ 111-113 BetrVG.
08.05.2008 um 13:03 Uhr
Hallo rote Berta das sieht nach einem Fall für BGB 613a aus. Das ganze muss man mal ein bischen splitten. Zur Sozialauswahl ist hier Absatz 4 interesant. Wieso kommt es zu einer Sozialauswahl?
Der Pensionsfond tangiert Euch erstmal nicht. Das ist das Problem deines Unternehmers.
Welche Nachteile enstehen denn in Euer Belegschaft? Nur schlechtere Bezahlung, weniger Urlaub...? Das sind keine Nachteile für Euch sondern Besitzstandswahrung der neuen Kollegen. Als solche soltest Du sie auch betrachten. Du wirst schliesslich auch für die neuen Kollegen zuständig. Für mich klingt diesen neuen MAs geegenüber eine gewisse feindseligkeit durch.
08.05.2008 um 16:27 Uhr
Hallo, es ist keinesfalls so, dass wir die neuen MA nicht haben wollen. Haben schon zwei andere Kliniken aus Insolvenz mit ihren MA übernommen und uns immer um eine Gleichstellung der"Neuen MA" bemüht. Der Pensionsfond belastet uns sehr wohl. Unsere MA haben eine Gewinnbeteiligung am Unternehmen. Wenn durch den Fond die Personalkosten steigen, wird die Ausschüttung geringer. Darüber hinaus haben die zu übernehmenden MA Betriebsvereinbarungen unter Anderem zum Kündigungsschutz. Es kommen MA aus Bereichen die wir gar nicht benötigen mit (Technik, Küche usw). Um dann den Stellenschlüssel wieder anzupassen wird man über Sozialauswahl betriebsbedingt kündigen müssen. Es würde dann nur unsere "Alten" treffen. Wir wollen, wie ich oben schon angeführt habe, einen vierseitigen Vertrag in dem alles geregelt ist. Das dies möglich ist wissen wir. Welche Möglichkeiten der Forderungen nach einem solchen Vetrag gibt es aber???
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